Kontrolle kaufen sie rezeptfreie medikamente


1. Hauptinhalt des Memorandums

Das Memorandum enthält einen Vorschlag für die Einführung neuer Bestimmungen über Kontrollkäufe im Zusammenhang mit der Überwachung des Einzelhandelsverkaufs von Volksbier und Tabak sowie des Verkaufs rezeptfreier Arzneimittel in anderen Geschäften als ambulanten Apotheken. Kontrollkäufe bedeuten, dass die Aufsichtsbehörde einen verdeckten Kauf beim Händler tätigt, um zu überprüfen, ob der Händler, seine Vertreter oder Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Verkaufs das Alter des Kunden feststellen, z.B.

mittels einer Ausweiskontrolle. Ein solcher Kauf kann ohne vorherige Benachrichtigung des Unternehmers durchgeführt werden. Die Aufsichtsbehörde hat dies dem Händler so schnell wie möglich nach einem abgeschlossenen Kauf mitzuteilen.

Ziel der Legislativvorschläge ist es, den Behörden die Möglichkeit zu geben, eine wirksame Aufsicht in Bereichen auszuüben, die sonst schwer zu kontrollieren sind. Es wird vorgeschlagen, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und die Agentur für Medizinprodukte eine Genehmigung zur Erteilung von Vorschriften über die Durchführung von Kontrollkäufen.

Die Arbeitsgruppe hat nicht festgestellt, dass es hinreichend gewichtige Gründe für die Einführung von Kontrollkäufen als Kontrollmethode beim Ausschank alkoholischer Getränke gibt. Des Weiteren kommt die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung, dass für die Überwachung der Altersgrenze für den Verkauf von Nikotinarzneimitteln in Apotheken hinsichtlich der Art und Weise, wie und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeit ausgeübt wird, kein Bedarf an Kontrollkäufen besteht.

Hinsichtlich des Phänomens des Probekaufs von Jugendlichen und Intoxikationsstudien als Methode zur Kartierung von Verhältnissen innerhalb eines geografischen Gebiets kommt die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung, dass diese bereits als zulässig angesehen werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass die Studien wissenschaftlich durchgeführt und gegenüber den Aufsichtsbehörden anonymisiert werden und es keine individuelle Nachverfolgung der Ergebnisse gibt.

Die Gesetzentwürfe sollen am 1. Juli in Kraft treten 2013.2

. Legislativvorschlag

2.1. Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Alkoholgesetzes (2010:1622)

In

Bezug auf das Alkoholgesetz (2010:1622)

wird festgelegt, dass Kapitel 9, 9 wie folgt lautet und

dass ein neuer Abschnitt, Kapitel 9, 15 a, mit folgendem Wortlaut in das Gesetz eingefügt wird.

Aktueller Wortlaut Vorgeschlagener Wortlaut

Kapitel 9.

9

Die Polizeibehörde leistet auf Ersuchen einer anderen Aufsichtsbehörde die für die Anwendung von 13 15 erforderliche Amtshilfe.

Die Polizeibehörde leistet auf Ersuchen einer anderen Aufsichtsbehörde die für die Anwendung von 13 15a erforderliche Amtshilfe.

Ein Ersuchen nach Absatz 1 kann nur gestellt werden, wenn

: 1.

aufgrund besonderer Umstände Grund zu der Befürchtung besteht, dass die Maßnahme nicht ergriffen werden kann, ohne dass die besonderen Befugnisse der Polizei nach § 10 des Polizeigesetzes (1984:387) erforderlich sind. oder

2. anderweitig besondere Gründe vorliegen.

Kapitel 9.

15 a

Um zu überprüfen, ob die Person, die Volksbier im Einzelhandel verkauft oder ausschenkt, davon überzeugt ist, dass der Empfänger das in Kapitel 3, Kapitel 7 genannte Alter erreicht hat, kann die Aufsichtsbehörde einen Gender-Erlass erlassen.

Kontrollkäufe können durchgeführt werden, ohne dass der Händler im Voraus benachrichtigt wird.

Die Aufsichtsbehörde hat dies dem Händler so schnell wie möglich nach Abschluss eines Kontrollkaufs mitzuteilen.

Die Regierung oder die von ihr benannte Behörde kann Verordnungen über die Durchführung von Kontrollkäufen erlassen.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Ds 2012:11 Legislativvorschlag

2.2. Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Tabakgesetzes (1993:581)

In Bezug auf das Tabakgesetz (1993:581)

23 b erhält folgenden Wortlaut und

fügt

einen neuen Abschnitt, 22 a, mit folgendem Wortlaut in das Gesetz ein.

Aktueller Wortlaut Vorgeschlagener Wortlaut

22 a

Um zu überprüfen, ob die Person, die gewerbsmäßig Tabakerzeugnisse verkauft oder liefert, davon überzeugt ist, dass der Empfänger das in 12 Jahren genannte Alter erreicht hat, kann die Aufsichtsbehörde Kontrollkäufe tätigen.

Kontrollkäufe können durchgeführt werden, ohne dass der Händler im Voraus benachrichtigt wird.

Die Aufsichtsbehörde hat dies dem Händler so schnell wie möglich nach Abschluss eines Kontrollkaufs mitzuteilen.

Die Regierung oder die von ihr benannte Behörde kann Verordnungen über die Durchführung von Kontrollkäufen erlassen.

23b

Die Polizeibehörde leistet auf Ersuchen einer anderen Aufsichtsbehörde die für die Anwendung der Ziffern 21 und 23 erforderliche Amtshilfe.

Die Polizeibehörde wird eine andere Aufsichtsbehörde auffordern, die für die Anwendung der Nummern 21, 22 Buchstabe a und 23 erforderliche Unterstützung zu leisten.

Ein Ersuchen nach Absatz 1 kann nur gestellt werden, wenn

1. aufgrund besonderer Umstände zu befürchten ist, dass die Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, ohne dass auf die besonderen Befugnisse der Polizei nach § 10 des Polizeigesetzes (1984:387) zurückgegriffen werden muss, oder

2.

sonstige außergewöhnliche Gründe vorliegen.

Legislativvorschlag Ds 2012:11

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Ds 2012:11 Legislativvorschlag

2.3. Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes (2009:730) über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Hiermit wird festgelegt, dass in das Gesetz (2009:730) über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein neuer Abschnitt, 12 a, mit folgendem Wortlaut eingefügt wird.

Derzeitige Fassung Vorgeschlagene Formulierung

12 a

Um zu überprüfen, ob die Person, die Arzneimittel nach diesem Gesetz verkauft und davon überzeugt ist, dass der Empfänger das in 12 genannte Alter erreicht hat, können das Arzneimittelamt und die Gemeinde Kontrollkäufe tätigen.

Kontrollkäufe können durchgeführt werden, ohne dass der Händler im Voraus benachrichtigt wird.

Die Aufsichtsbehörde hat dies dem Händler so schnell wie möglich nach Abschluss eines Kontrollkaufs mitzuteilen.

Die Regierung oder die von ihr benannte Behörde kann Verordnungen über die Durchführung von Kontrollkäufen erlassen.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

3. Die Angelegenheit und ihre Vorbereitung

3.1. Die

Arbeitsgruppe wurde beauftragt zu untersuchen, ob der Probekauf als Überwachungsmethode nach dem Alkoholgesetz (2010:1622), dem Tabakgesetz (1993:581), dem Gesetz (2009:730) über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Gesetz über den Handel mit Nikotinarzneimitteln (2009:366) eingeführt werden sollte.

Laut Das Berufsbild der Arbeitsgruppe beschränkt sich auf Testkäufe von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehörte es, die Erfahrungen der Behörden, die vor der Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten Testkäufe getätigt haben, zu erfassen und zu analysieren, sich an den Erfahrungen der Unternehmen mit Testkäufen zu beteiligen, die sowohl von Behörden als auch von Unternehmen selbst durchgeführt wurden, zu untersuchen, ob Testkäufe von anderen Ländern in ähnlichen Bereichen verwendet werden, und gegebenenfalls zu beschreiben, wie dies durchgeführt wurde und wie dies geregelt wurde.

und rechtliche Aspekte der Arbeitsmethode zu analysieren. Vor diesem Hintergrund wird die Arbeitsgruppe die Möglichkeit, den Nutzen und die Zweckmäßigkeit der Einführung von Testkäufen als Methode der Supervision untersuchen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Aspekte des Datenschutzes, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit zu berücksichtigen. Ist es möglich und zweckmäßig, Testkäufe als Überwachungsmethode einzuführen, so sind die hierfür erforderlichen Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen der Arbeitsgruppe.

3.2. Urheberrecht Die

Arbeitsgruppe hat sich kontinuierlich getroffen und abgestimmt.

Die Erhebung über die Prävalenz von Testkäufen in Schweden wurde hauptsächlich durch eine Umfrage durchgeführt, die an die Provinz

Äärdet und ihre Vorbereitung der Ds 2012:11-Tafeln

gerichtet war

, sich aber an die Gemeinden richtete, und eine Umfrage, die sich an die Agentur für Medizinprodukte richtete.

Ein ergänzendes Bild wurde durch relativ umfangreiche Konsultationen gewonnen, siehe unten.

Die Prüfung von Testkäufen in anderen Ländern erfolgte hauptsächlich durch die Übermittlung eines Fragebogens an ein Netzwerk von EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Arbeitsgruppe der Kommission für die Umsetzung der EU-Alkoholstrategie, CNAPA (Committee on National Alcohol Policy and Action). Die Arbeitsgruppe hat sich auch mit Thomas Zeltner, dem ehemaligen Staatssekretär im Schweizer Gesundheitsministerium, getroffen, der von der Schweizer Regierung beauftragt wurde, Vorschläge zu unterbreiten zu Massnahmen zur Ermöglichung von Alterskontrollen beim Kauf von alkoholischen Getränken in der Schweiz.

Darüber hinaus wurden ergänzende Informationen unter anderem aus Norwegen eingeholt.

Im Rahmen der Befragung und auch zur Vorbereitung der Beratungen der Arbeitsgruppe hat eine ausführliche Konsultation unter der Leitung der Arbeitsgruppe stattgefunden, und im Vorfeld der Konsultationssitzungen hat die Arbeitsgruppe eine Reihe von Fragen und Diskussionspunkten zusammengestellt und verschickt. Es wurden Konsultationen mit Vertretern des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit, der Agentur für Medizinprodukte, der Nationalen Polizeibehörde, des Schwedischen Verbands der Gemeinden und Regionen, STAD (Stockholm beugt Alkohol- und Drogenproblemen), des Verbandes der Alkoholverwalter der Bezirksverwaltungen, des Verbands der kommunalen Alkoholverwalter, des schwedischen Handelsverbandes, des schwedischen Lebensmittelhandels, des schwedischen Verbands der Hotel- und Restaurantunternehmer und des schwedischen Apothekenverbands durchgeführt.

Die Arbeitsgruppe hat sich auch mit Vertretern der Youth Temperance Association und einer Nichtraucher-Generation getroffen.

4. Bestimmte politische Ausgangspunkt

4.1. Ausgangspunkte der Alkoholpolitik

4.1.1. Übergreifendes Ziel

Die schwedische Alkoholpolitik zielt darauf ab, die öffentliche Gesundheit zu fördern, indem die medizinischen und sozialen schädlichen Auswirkungen von Alkohol verringert werden.

Das Ziel wird durch Maßnahmen erreicht, die schädlichem Trinkverhalten entgegenwirken und zu einer Reduzierung des gesamten Alkoholkonsums beitragen. Eines der wichtigsten und grundlegendsten politischen Instrumente zur Erreichung dieses Ziels ist die restriktive Gesetzgebung im Bereich Alkohol. Der Hauptzweck des Alkoholgesetzes besteht darin, Missbrauch und andere Belästigungen der Alkoholpolitik zu verhindern.

Mit einer gut funktionierenden Gesetzgebung hat die Gesellschaft die Möglichkeit, den Umgang mit Alkohol in bestimmten Umgebungen und Kontexten zu kontrollieren. Besonders wichtig ist, dass die Regelungen Kindern und Jugendlichen den Schutz geben, den sie brauchen. Dass Alkoholkonsum schädlich für Kinder und Jugendliche ist, kann niemand ernsthaft in Frage stellen. Dies gilt für: Sowohl das Risiko körperlicher Schäden als auch die sozialen Folgen des Alkoholkonsums können für Jugendliche entstehen, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie ihre Kontrollmechanismen in der gleichen Weise wie Erwachsene entwickelt haben (siehe auch Government Bill 2009/10:125, S.

56).

4.1.2. Schutz von Kindern und Jugendlichen

Einer der Eckpfeiler der schwedischen Alkoholpolitik ist es, sich für eine alkoholfreie Jugend einzusetzen, und in diesem Zusammenhang wurden Altersgrenzen für den Einzelhandel und den Ausschank von alkoholischen Getränken festgelegt.

Eine aktive und wirksame Kontrolle der Gesellschaft über die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist eine wichtige Voraussetzung für die restriktive Alkoholpolitik und für die Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit.

Um eine solche Entwicklung zu unterstützen, wurde unter anderem das aktuelle Alkoholgesetz eingeführt.

Bestimmte politische Ausgangspunkte Ds 2012:11

besagen, dass Gemeinden Richtlinien für die Zustellung von Lizenzen und Pläne für die Überwachung der Zustellung und Verkauf von Volksbier. In Bezug auf den Verkauf von Volksbier wurde eine Regel eingeführt, die besagt, dass die Person, die einen Einzelverkauf von Bier betreibt, dafür verantwortlich sein muss, dass das Personal über die erforderlichen Kenntnisse der für den Verkauf geltenden Regeln verfügt.

Es gehört zur Aufsichtstätigkeit der Kommunen, dafür zu sorgen, dass dieses Erfordernis erfüllt wird (vgl. Government Bill 2009/10:125, S. 56, 61 und 80 ff.).

4.2. Urheberrecht Ausgangspunkte der Tabakpolitik

4.2.1. Gesamtziel

Das übergeordnete Ziel der schwedischen Tabakpolitik besteht darin, den Tabakkonsum zu reduzieren. Dieses übergeordnete Ziel gliedert sich in nationale Zwischenziele, die auf die Investitionen der Regierung im Tabakbereich hinweisen (vgl.

Government Bill 2009/10:207 S. 10 und Government Bill 2010/11:47 S. 23). Derzeit gelten folgende Zwischenziele: tabakfreier Start ins Leben ab 2014, Halbierung der Zahl der Jugendlichen unter 18 Jahren, die mit dem Rauchen oder Konsum von Snus beginnen, bis 2014 und Halbierung des Anteils der Raucher in den Gruppen, die am meisten zu rauchen und dass niemand unfreiwillig Rauch in seiner Umgebung ausgesetzt sein sollte.

4.2.2. Schutz von Minderjährigen

Tabakgewohnheiten werden oft schon in jungen Jahren etabliert. Die Verhinderung der Tabakabhängigkeit von Kindern und Jugendlichen ist eines der wichtigsten Ziele des Tabakgesetzes. Die Bestimmung über das Mindestalter von 18 Jahren für den Verkauf wurde 1997 eingeführt und hatte zum Ziel, den vorzeitigen Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern und den Tabakkonsum zu verringern, um die öffentliche Gesundheit zu verbessern, d.

h. es soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche tabakabhängig werden (vgl. Government Bill 1995/96:228, S. 16 ff.).

Mit dem Ziel, Minderjährige besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen, wurden bestimmte Änderungen am Tabakgesetz vorgenommen. Im Jahr 2002 wurde eine Verpflichtung für Unternehmen eingeführt, den Verkauf von Tabakerzeugnissen der Gemeinde zu melden.

Grund für die Einführung der Regelung war, dass die Altersgrenze von 18 Jahren nicht ausreichend eingehalten wurde und dass

das Gesetz (Ds 2012:11) Einige politische Ausgangspunkte

wünschten sich daher bessere Bedingungen für Aufsicht und Information.

Am 1. Juli 2005 wurde eine ausdrückliche Bestimmung eingeführt, die besagt, dass Tabakerzeugnisse, die an Verbraucher verkauft werden, so geliefert werden müssen, dass eine Altersüberprüfung durchgeführt werden kann, und dass dies auch gilt, wenn der Verkauf über einen Verkaufsautomaten, einen Versandhandel oder Ähnliches erfolgt.

Gleichzeitig wurde die Vorgabe eingeführt, dass jede Verkaufsstelle über ein deutlich sichtbares Schild mit Informationen über das Verbot des Verkaufs oder der Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren verfügen muss. Gründe für diese Änderungen waren unter anderem, dass sich gezeigt habe, dass Minderjährige nach wie vor leichtes Spiel hätten, an Tabak zu kommen (vgl. Government Bill 2009/10:207, S. 13).

In dem eben erwähnten Gesetzgebungsverfahren hat die Regierung darauf hingewiesen, dass es einer großen Zahl junger Menschen unter 18 Jahren immer noch gelingt, Tabakprodukte zu kaufen, obwohl dies verboten ist.

Die Regierung glaubte, dass dies der Fall sei. Daher müsse weiterhin geprüft werden, wie die Aufsicht wirksamer gestaltet werden kann, um die Einhaltung der Bestimmungen über die Altersgrenzen für den Handel mit Tabakerzeugnissen zu verbessern (siehe Government Bill 2009/10:207, S. 10). Um eine bessere Einhaltung der Bestimmungen über die Altersgrenzen und eine wirksamere Durchsetzung zu erreichen, wurde das Tabakgesetz am 1.

August 2010 in mehreren Punkten geändert. Die Änderungen beinhalten unter anderem eine Verschärfung der Anforderungen an Unternehmen, die Tabakerzeugnisse verkaufen. So darf der Verkauf erst beginnen, wenn die Meldung an die Gemeinde erfolgt ist. Der Meldung sind ein Selbstkontrollprogramm und andere Informationen beizufügen, die für die Aufsicht der Gemeinde erforderlich sind. Das für den Verkauf zuständige Personal muss die Unterstützung und die Informationen erhalten, die zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

Die Aufsichtsorganisation wurde dahingehend geändert, dass nun sowohl die Gemeinden als auch die Polizei die Bestimmungen des Tabakgesetzes über den Handel überwachen. Der übergeordnete Zweck, Die Verhinderung der Tabakabhängigkeit von Kindern und Jugendlichen bleibt unverändert.

Bestimmte politische Ausgangspunkte Ds 2012:11

4.3. Gesundheitspolitische Ausgangspunkte für den Handel mit Nikotin und rezeptfreien Arzneimitteln

4.3.1.

In

der Gesetzgebung, die bedeutet, dass Apoteket Aktiebolag nicht mehr das ausschließliche Recht hätte, den Einzelhandel mit rezeptfreien Nikotinarzneimitteln an Verbraucher zu betreiben, erklärte die Regierung, dass es aus Sicht der Patientensicherheit wichtig sei, dass Nikotinmedikamente korrekt verwendet werden. Das bedeutet unter anderem, dass solche Medikamente ohne ärztliche Verschreibung nicht von Personen unter 18 Jahren eingenommen werden dürfen.

Im Übrigen erscheine es in der Gesetzesbegründung auch sinnvoll, dass es im Handel beim Kauf von Nikotinarzneimitteln die gleiche Altersgrenze gebe wie beim Kauf von Tabakerzeugnissen. Darüber hinaus sind rezeptfreie Nikotinmedikamente nur zugelassen für den rezeptfreien Verkauf an Personen ab 18 Jahren (siehe Government Bill 2007/08:17, S. 28). Die Verordnung enthielt daher eine 18-jährige Begrenzung für den Verkauf von Nikotinarzneimitteln.

Diese Altersgrenze gilt nun für alle Spieler, die Nikotinmedikamente an Verbraucher verkaufen.

4.3.2. Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Bei der Regelung des Einzelhandelsverkaufs von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde für andere Orte als ambulante Apotheken eine allgemeine Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt. Die Einführung der Altersgrenze sei aus Gründen der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt, und die Regierung sei der Ansicht, dass die Altersgrenze geeignet sei, die Gesundheit junger Menschen zu schützen, und dass die Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgehe.

Die Regierung wies darauf hin, dass beim Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln an anderen Orten als ambulanten Apotheken in der Regel kein Zugang zu pharmazeutischem Fachwissen besteht, das junge Käufer bei der Auswahl der Produkte leiten kann. Von einem Im Hinblick auf die Patientensicherheit und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es wichtig, dass Arzneimittel korrekt angewendet werden.

Darüber hinaus machte die Regierung geltend, dass die Anwendung von Arzneimitteln ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker in der Regel voraussetze, dass man solche Erfahrungen gesammelt habe, dass man selbst eine Art Diagnose stellen könne. Sie sollten auch gute Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Arzneimittel erworben haben, das Sie verwenden möchten. Dies deutet darauf hin, dass man einen gewissen Reifegrad erreicht haben müsste, um die aktuellen Arzneimittel

auch an anderen Orten

als ambulanten Apotheken erwerben zu dürfen.

Eine Altersgrenze könnte junge Menschen, die noch keine Zeit hatten, größere Erfahrungen mit dem Drogenkonsum zu sammeln, in ambulante Apotheken führen, wo sie pharmazeutische Beratung erhalten können. Dies würde die Sicherheit junger Menschen erhöhen, was sehr wichtig ist (vgl. Government Bill 2008/09:190 S. 76 ff.).

4.4. Veröffentlichung Gesamtstrategie für die ANDT-Politik

4.4.1.

Im

März 2011 verabschiedete der Riksdag eine umfassende Strategie für die Alkohol-, Drogen-, Doping- und Tabakpolitik (siehe Regierungsentwurf 2010/11:47). Darin heißt es, dass das gemeinsame übergeordnete Ziel der ANDT-Politik eine drogen- und dopingfreie Gesellschaft ist, in der die durch Alkohol verursachten medizinischen und sozialen Schäden reduziert und der Tabakkonsum verringert wird.

Ziel ist die Nulltoleranz gegenüber Drogen und Doping, die Reduzierung des Tabakkonsums und die Verhinderung des Tabakkonsums durch Minderjährige, die Verhinderung jeglichen schädlichen Alkoholkonsums, unter anderem durch die Reduzierung des Konsums und der schädlichen Trinkgewohnheiten. Das übergeordnete Ziel betont den Wunsch, sich mit den kollektiven Problemen auseinanderzusetzen, die die Nutzung und der Missbrauch von ANDT sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft verursacht.

Sie basiert auf der Vision einer Gesellschaft, die die Bedingungen für alle Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, bietet, sollten in der Lage sein, aufzuwachsen und zu leben, ohne das Risiko einzugehen, durch ihren eigenen oder den Konsum von Alkohol, Drogen, Dopingmitteln oder Tabak geschädigt zu werden.

4.4.2. Die

Ziel- und Follow-up-Struktur für die ANDT-Politik besteht aus sieben langfristigen Zielen, die die Richtung für die ANDT-Arbeit als Ganzes vorgeben.

Diese Ziele sind ständig relevant und haben keine zeitliche Begrenzung. Ziel 1 umfasst Maßnahmen zur Verringerung des Zugangs und der Zugänglichkeit, die die wirksamste Maßnahme zur Verringerung von Schäden und Problemen im Zusammenhang mit ANDT darstellen. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme in der Tabak- und Alkoholpolitik sind die Rechtsvorschriften über Altersbeschränkungen für den Verkauf von Tabak und Alkohol.

Bestimmte politische Ausgangspunkte Ds 2012:11

4.4.3. Prioritäre Ziele 2011 2015

Die langfristigen Ziele sind mit den nationalen prioritären Zielen verknüpft, die im Strategiezeitraum 2011-2015 erreicht werden sollen. Als Vorrangiges Ziel Während des Strategiezeitraums wird eine wirksame und koordinierte Alkohol- und Tabakkontrolle eingeführt. In der Strategie heißt es, dass es von großer Bedeutung ist, dass die Überwachung der Vorschriften über den Ausschank von Alkohol und den Verkauf von Volksbier und Tabak gut funktioniert und dass eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften für die Lizenzierung und Überwachung erreicht wird.

Frühere Follow-ups haben gezeigt, dass die Qualität der Aufsicht der Bezirksverwaltungen und Gemeinden im Rahmen der Alkohol- und Tabakgesetzgebung mangelhaft ist und verbessert und im ganzen Land einheitlicher gestaltet werden muss. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Altersregelungen für den Verkauf von Tabak und Volksbier nicht eingehalten werden und die Aufsicht der Kommunen oft nicht ausreichend wirksam ist. In seinen Folgeuntersuchungen hat das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit beispielsweise darauf hingewiesen, dass nur etwa die Hälfte der Einzelhändler von Volksbier und Tabakwaren Kontrollbesuche von den Gemeinden erhält.

Auch zwischen den Kommunen gibt es große Unterschiede, wenn es darum geht, betrifft die Verwaltung der Ausschanklizenzen und die Art und Weise, wie die Überwachung der Ausschankvorschriften gehandhabt wird.

Dass die Aufsicht und die Zulassung wirksam sind und im ganzen Land in gleicher Weise erfolgen, ist eine Voraussetzung für das Erreichen des langfristigen Ziels, die Zahl der Menschen, die schädlichen Konsum, Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Dopingmitteln oder Tabak entwickeln, schrittweise zu verringern.

Die Bemühungen um eine bessere Selbstkontrolle der Branche waren in mehrfacher Hinsicht erfolgreich und sollten nach Ansicht der Regierung fortgesetzt werden. Eine Arbeitsmethode, die weit verbreitet ist, ist die verantwortungsvolle Alkoholausschankmethode. Die Methode, die nachweislich dazu beiträgt, Gewalt in der Nähe und in Kneipen und Restaurants zu reduzieren, ist zu einem wichtigen Instrument für eine effektive Supervision geworden.

Die Methode oder gleichwertige Methoden zur Unterstützung der Selbstkontrolle der Unternehmen sollten nach Auffassung der Regierung in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen aufgenommen werden. präventive ANDT-Arbeit zu leisten und in ihre Aufsichtstätigkeit eingebunden zu werden. Die Bezirksverwaltungen müssen sich dafür einsetzen, dass die Arbeit zur Verbesserung der Selbstkontrolle der Branche in den Gemeinden verbreitet wird.

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Bezirksverwaltungsräte kompetent unterstützt werden, um die Umsetzung wirksamer Methoden zur Überwachung und Selbstkontrolle in Übereinstimmung mit der Alkohol- und Tabakgesetzgebung zu unterstützen.

Ds 2012:11 Bestimmte politische Ausgangspunkte

Zusammenfassend wird festgehalten, dass während des Strategiezeitraums die Arbeit der Bezirksverwaltungsräte dahingehend überprüft werden sollte, wie die Arbeit effizienter gestaltet werden kann, die Folgen der neuen Bestimmungen des Alkohol- und Tabakgesetzes weiterverfolgt werden sollten, die Arbeit zur Unterstützung der Anwendung wirksamer Methoden in der Aufsichtsarbeit intensiviert werden sollte, die Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Wirtschaft ausgebaut werden sollte, die Arbeit zur Stärkung der Selbstkontrolle der Branche gemäß Alkohol- und Tabakgesetzgebung.

In Vorgestellt wurde unter anderem der Aktionsplan der Bundesregierung für die ANDT-Politik für das Jahr 2011. Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit wurde beauftragt, die Bezirksverwaltungen und Gemeinden bei der Entwicklung und Verschärfung der Aufsicht nach dem Alkohol- und Tabakgesetz zu unterstützen.

5. Altersgrenzen, Sanktionen und Überwachung

5.1.

Bestimmungen über Altersgrenzen

5.1.1. Altersgrenzen

Die Altersgrenze für den Verkauf von alkoholischen Getränken im Systembolaget beträgt 20 Jahre. Die Altersgrenze für den Einzelhandel mit Volksbier und den Ausschank von alkoholischen Getränken beträgt 18 Jahre (Kapitel 3, Abschnitt 7 des Alkoholgesetzes).

Tabakerzeugnisse dürfen nach § 12 Abs. 1 des Tabakgesetzes nicht an eine Person verkauft oder anderweitig im Rahmen der Geschäftstätigkeit an eine Person übergeben werden, die das 18.

Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Verbot beschränkt sich auf die Übertragung im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit, d. h. in den Fällen, in denen eine Person im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder in einem mit einer beruflichen Tätigkeit vergleichbaren Betrieb Folgendes erbringt: Tabakerzeugnisse an die Verbraucher zu liefern (siehe Government Bill 1995/96:228, S. 26). Die Altersgrenze gilt für alle Verkäufe von Tabakprodukten wie Zigaretten, Snus und Shisha-Tabak.

In § 12a Tabakgesetz wird klargestellt, dass die Altersgrenze unabhängig von der Art des Verkaufs gilt (vgl. Government Bill 2004/05:118, S. 57).

Eine entsprechende Altersgrenze von 18 Jahren wurde auch für den Einzelhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln und Nikotinarzneimitteln festgelegt (Kapitel 12 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Kapitel 2 Abschnitt 6a des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln).

Für ambulante Apotheken gilt jedoch nur die Altersgrenze für den Verkauf von Nikotinarzneimitteln, für den Verkauf anderer Arzneimittel gibt es keine Altersgrenze.

5.1.2. Eine

gängige Anforderung an die Bestimmungen über Altersgrenzen ist, dass die Person, die Waren verkauft oder liefert, sicherstellen muss, dass der Kunde/Verbraucher das festgelegte Alter erreicht hat. Bei den Vorbereitungsarbeiten für

die Altersgrenzen Die Sanktionen und die Aufsicht Ds 2012:11

und die Verordnung besagen auch, dass bei Zweifeln am Alter eines Kunden ein Ausweis verlangt werden muss, und wenn kein Ausweis vorgelegt wird, muss der Verkauf verweigert werden (Kapitel 3, 8, letzter Absatz, Alkoholgesetz, 12, erster Absatz, Tabakgesetz, 12, zweiter Absatz, Gesetz über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Kapitel 2, Abschnitt 6a, zweiter Absatz des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln).

5.1.3. Empfehlungen

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit weist als allgemeinen Hinweis zu den Bestimmungen über die Altersüberprüfung aus, dass beim Verkauf oder Servieren von alkoholischen Getränken, wenn das Alter des Käufers nicht bekannt ist und davon ausgegangen werden kann, dass es weniger als 25 Jahre beträgt, der Käufer verpflichtet sein sollte, sich mit einem Ausweis zu identifizieren, der gemäß dem schwedischen Industriestandard zugelassen ist, d.

h. mit einem vom SIS zugelassenen Ausweis (FHI, Handbuch Alkoholgesetz, S. 30).

In Bezug auf das Tabakgesetz hat das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit empfohlen, dass Jeder, der unter 25 Jahre alt zu sein scheint, muss sich ausweisen, da es schwierig sein kann, das Alter eines Jugendlichen allein anhand des Aussehens zu beurteilen (NIPH, Handbook Tobacco Act, S. 30). Im Bericht über den illegalen Tabakverkauf (SOU 2009:23 S.

158) schlug der Untersuchungsbeauftragte eine Klarstellung im Tabakgesetz vor, wonach die Person, die Tabakerzeugnisse abgibt, verpflichtet wäre, durch eine Ausweiskontrolle oder auf andere Weise sicherzustellen, dass der Empfänger das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorschlag führte jedoch nicht zu einer Gesetzgebung, und die Regierung erklärte diesbezüglich Folgendes (siehe Government Bill 2009/10:207, S. 17).

Die Verfahren zur Sicherstellung der Altersgrenze sollten im Selbstkontrollprogramm der Organisation angemessen behandelt werden. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Person, die weit über der Altersgrenze ist, ist eine Ausweiskontrolle natürlich nicht notwendig. Gleiches gilt, wenn der Kunde bekannt ist und der Verkäufer weiß, dass er über 18 Jahre alt ist. In anderen Fällen besteht das einzig vernünftige Verfahren darin, Fordern Sie einen Ausweis an, um das Alter festzustellen.

Zum Vergleich: Das Alkoholgesetz enthält auch Altersgrenzen (20 Jahre für den Kauf alkoholischer Getränke im Systembolaget und 18 Jahre für den Kauf von Bier im Einzelhandel). Das Systembolag verlangt regelmäßig die Identifizierung von Personen, die unter 25 Jahre alt zu sein scheinen, was auch durch Zuschüsse im Zusammenhang mit den Registrierkassen angezeigt wird. Nach Auffassung der Regierung fügt eine Bestimmung des von der Untersuchungskommission vorgeschlagenen Gesetzes über die Vorlage eines Ausweises im Lichte des oben Gesagten nichts hinzu und sollte nicht eingeführt werden.

Ds 2012:11 Altersgrenzen, Sanktionen und Überwachung

5.2. Sanktionen

5.2.1. Das Alkoholgesetz

Die Strafbestimmung des Alkoholgesetzes über den rechtswidrigen Umgang mit Getränken

Die Strafbarkeit bei Verstößen gegen das Alkoholgesetz ist im Kapitel 11 geregelt. Kapitel 11. 9 sieht die Haftung einer Person vor, die vorsätzlich oder fahrlässig alkoholische Getränke unter Verstoß gegen Kapitel 3 verkauft oder ausgibt.

7 des Alkoholgesetzes an jemanden, der das vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht hat (unrechtmäßiger Umgang mit Getränken). Das Strafmaß für den rechtswidrigen Umgang mit Getränken ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten. Handelt es sich um eine geringfügige Handlung, wird keine Haftung auferlegt (Kapitel 11, § 10). Die Nichtfeststellung des Alters des Empfängers beim Ausschank alkoholischer Getränke ist für sich genommen keine strafrechtliche Sanktion.

Verwaltungsmaßnahmen nach dem Alkoholgesetz

Kapitel 9 des Alkoholgesetzes sieht eine Reihe von Verwaltungssanktionen vor, die sich gegen Inhaber von Ausschanklizenzen richten können, die sich nicht an die Bestimmungen des Alkoholgesetzes halten oder nicht dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Hält sich der Konzessionsinhaber nicht an die Bestimmungen, die nach dem Alkoholgesetz für den Ausschank von Alkohol gelten, kann die Gemeinde eine Mahnung oder in schwerwiegenderen Fällen oder bei wiederholten Verstößen eine Verwarnung aussprechen (Kapitel 9, § 17 des Alkoholgesetzes).

Hat der Erlaubnisinhaber gegen die Vorschriften verstoßen Handelt es sich so, dass eine Verwarnung nicht hinreichend einschneidend ist oder die Person eine oder mehrere Verwarnungen erhalten hat, ohne dass die Umstände, die zur Behebung der Verwarnung geführt haben, behoben wurden, muss die Gemeinde die Ausschankerlaubnis widerrufen (Kapitel 9 § 18 Abs. 3 Alkoholgesetz).

Werden die Bestimmungen des Alkoholgesetzes beim Verkauf oder Ausschank von Volksbier nicht eingehalten, kann die Gemeinde der Person, die den Verkauf durchführt, die Fortführung des Geschäfts untersagen oder, wenn es sich bei einem Verbot um eine übermäßig einschneidende Maßnahme handelt, eine Verwarnung aussprechen.

Verbote können auf bestimmte Zeiten oder unter bestimmten Umständen beschränkt werden. Die Verbote werden für einen Zeitraum von sechs Monaten oder bei wiederholter oder grober Fahrlässigkeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt erlassen, an dem die Person, die den Verkauf durchführt, von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde (Kapitel 9, § 19 des Alkoholgesetzes).

Altersgrenzen, Sanktionen und Aufsicht Ds 2012:11

5.2.2.

Das Tabakgesetz Die

Strafbestimmung des Tabakgesetzes für den Verkauf an Minderjährige

Im ersten Absatz und im ersten Absatz 12 des Tabakgesetzes heißt es, dass eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig Tabakerzeugnisse an eine Person unter 18 Jahren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkauft oder abgibt, wegen illegalen Tabakverkaufs zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten verurteilt wird.

Handelt es sich um eine geringfügige Handlung, wird keine Haftung auferlegt (27 Absatz 3 des Tabakgesetzes). Nach der Begründung der Vorschrift ist der Spielraum für die Beurteilung der fraglichen Handlung als geringfügig sehr begrenzt (vgl. Government Bill 1995/96:228, S. 28). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Person, die gewerbsmäßig Tabakerzeugnisse liefert, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass der Empfänger das 18.

Lebensjahr vollendet hat. Die Nichtfeststellung des Alters des Empfängers bei der Abgabe von Tabakerzeugnissen ist für sich genommen keine strafrechtliche Sanktion.

Jeder, der gegen eine Die Verhängung einer Geldbuße oder die Verhängung einer Geldbuße kann nicht für die Handlung haftbar gemacht werden, die unter die Anordnung oder das Verbot fällt (27 a des Tabakgesetzes).

Verwaltungsmaßnahmen nach dem Tabakgesetz

Aus § 20 Absatz 2 des Tabakgesetzes ergibt sich, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit die Anordnungen oder Verbote erlassen kann, die erforderlich sind, um dem Gesetz oder einer aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnung nachzukommen.

Die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung oder ein Verbot kann mit einer Geldbuße verbunden sein. Diese Bestimmung soll nicht dazu verwendet werden, einem Händler ein vollständiges Verkaufsverbot auszusprechen. Stattdessen könnte die Regelung z. B. dazu genutzt werden, einem Tabakhändler im Falle einer Geldstrafe zu verbieten, an Minderjährige zu verkaufen (vgl. Government Bill 1995/96:228, S.

23).

Mit einer Gesetzesänderung vom 1. August 2010 wurde eine strengere Sanktion für sich schlecht benehmende Händler eingeführt, die Tabakerzeugnisse zum Verkauf anbieten für die Verbraucher. Neu ist es auch möglich, dass eine Gemeinde einem Händler bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Tabakgesetzes die Weiterveräußerung des Verkaufs untersagt oder, wenn das Verbot als übermäßig einschränkende Maßnahme angesehen wird, eine Verwarnung ausspricht.

Ein Verbot kann für die Dauer von maximal sechs Monaten ausgesprochen werden (20 a Tabakgesetz).

Darüber hinaus ergibt sich aus § 21 des Tabakgesetzes, dass eine Aufsichtsbehörde entscheiden kann, dass ein Tabakerzeugnis zu behandeln ist, wenn es gemäß dem

Tabakgesetz 2012:11 Altersgrenzen, Sanktionen und Überwachung

angeboten wird oder

eindeutig dazu bestimmt ist, unter Verstoß gegen dieses Gesetz oder damit zusammenhängende Vorschriften zum Verkauf angeboten zu werden.

Wenn ein Produkt gepflegt wurde, kann der Eigentümer unter der Aufsicht der Aufsichtsbehörde die notwendigen Korrekturen vornehmen, damit das Produkt verkauft werden kann. Das Produkt muss zurückgegeben werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass es nicht unter Verstoß gegen das Tabakgesetz oder das Tabakgesetz verkauft wird. Vorschriften. Andernfalls kann die Ware von den Aufsichtsbehörden vernichtet werden.

5.2.3. Das Gesetz über den Handel mit Arzneimitteln und das Gesetz über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Strafbestimmungen für den Verkauf von Nikotinarzneimitteln und rezeptfreien Arzneimitteln an Minderjährige

Nach § 24 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterliegt der Verkauf an eine Person unter 18 Jahren strafrechtlichen Sanktionen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verkaufsverbot verstößt, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten bestraft. In geringfügigen Fällen wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt für den Verkauf von Nikotinarzneimitteln durch ambulante Apotheken (vgl. Kapitel 9 Abs. 1a des Arzneimittelhandelsgesetzes). Die Nichtfeststellung des Alters des Empfängers bei der Abgabe von rezeptfreien Drogen und Nikotindrogen ist an sich keine strafrechtliche Sanktion.

Eine Person, die gegen eine Anordnung zur Verhängung einer Geldbuße oder ein Verbot einer Geldbuße verstoßen hat, kann nicht haftbar gemacht werden für eine Handlung, die unter die Anordnung oder das Verbot fällt (Kapitel 25 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Kapitel 9 Abschnitt 2 des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln).

Arzneimittel, die Gegenstand einer Straftat waren, oder ihr Wert und der Austausch einer solchen Straftat müssen als beschlagnahmt erklärt werden, es sei denn, dies ist offensichtlich unangemessen (Kapitel 26 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Kapitel 9, Abschnitt 3 des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln).

Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nikotinarzneimitteln und rezeptfreien Arzneimitteln an Minderjährige

Kapitel 7 Absatz 3 des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln besagt, dass die Agentur für Medizinprodukte die Anordnungen und Verbote erlassen kann, die zur Einhaltung des Gesetzes oder der im Zusammenhang mit dem Gesetz erlassenen Vorschriften und Bedingungen erforderlich sind.

Eine solche Entscheidung kann mit einer Geldbuße verbunden sein.

Altersgrenzen, Sanktionen und Aufsicht Ds 2012:11

In gleicher Weise kann die Agentur für Medizinprodukte auch nach § 19 des Gesetzes über den Handel mit Einige rezeptfreie Medikamente erlassen einstweilige Verfügungen und Verbote. Eine einstweilige Verfügung und ein Verbot können mit einer Geldstrafe verbunden werden.

5.3. Organisation und Zuständigkeiten der Aufsicht

5.3.1. Aufsichtsbehörden nach dem Alkoholgesetz und Zuständigkeitsbereiche der Behörden

Gemäß

Kapitel 9 Absatz 1 des Alkoholgesetzes überwacht das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit die Einhaltung des Alkoholgesetzes und der damit zusammenhängenden Vorschriften, mit Ausnahme der Vorschriften über Marketing und Großhandel.

Der Bezirksverwaltungsrat übt die Aufsicht über den Landkreis aus (Kapitel 9 Absatz 1 des Alkoholgesetzes). Die Gemeinde und die Polizei haben die direkte Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften, die für den Ausschank von alkoholischen Getränken gelten. Die Gemeinde und die Polizeibehörde überwachen auch den Einzelhandel mit Volksbier (Kapitel 9 Absatz 2 des Alkoholgesetzes).

In einer internen Entscheidung vom Dezember 2010 interpretierte das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit, dass die Aufsicht über das Institut Folgendes beinhaltet: Die Anwendung des Alkoholgesetzes im Land durch den Erlass von Verordnungen und die Veröffentlichung von Handbüchern mit Informationen über die Anwendung des Alkoholgesetzes, die Koordinierung der nationalen Durchsetzungsbemühungen, die Folgeberichte und -leitlinien sowie die Ausübung der operativen Aufsicht über die Hersteller von Spirituosen, Wein und Bier usw.

(Entscheidung des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit vom 13.12.2010, Aktenzeichen BIS 2009/182). In der Entscheidung heißt es auch, dass die regionale Aufsichtsverantwortung für die Bezirksverwaltungen darin besteht, unabhängig und unabhängig zu überprüfen, ob die Gemeinden das geltende Recht im Rahmen des Alkoholgesetzes und die vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit erstellten Verwaltungsdokumente einhalten, die Aufsicht innerhalb des Landkreises zu koordinieren, im Bereich Tabak zu informieren, zu leiten und zu verfolgen (Entscheidung des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit vom 13.12., Aktenzeichen BIS 2009/182).

Die Gemeinde und die Polizei üben auf lokaler Ebene die unmittelbare Aufsicht über den Ausschank alkoholischer Getränke und den Einzelverkauf von Volksbier aus. Die laufende Aufsicht liegt in erster Linie in der Verantwortung der Gemeinde. Die Verordnung als solche bringt keine Einschränkung der Fähigkeit des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und des Bezirksverwaltungsrats,

die

Altersgrenzen, Sanktionen und die Aufsicht über die Aufsicht über das Gesetz 2012:11

in diesen Bereichen durchzuführen, aber es ist nicht vorgesehen, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und die Bezirksverwaltungsräte parallele Tätigkeiten mit der Aufsicht der Gemeinden ausüben sollten (siehe Government Bill 2009/10:125, S.

61 und 171; vgl. Government Bill 1994/95:89, S. 110 f.).

Der Überwachungsplan nach dem Alkoholgesetz

Kapitel 9 Absatz 2 letzter Absatz des Alkoholgesetzes besagt, dass die Gemeinden Überwachungspläne erstellen müssen, die den Bezirksverwaltungsräten vorzulegen sind. Als Grund für die Einführung von Anforderungen an Betreuungspläne in allen Kommunen wurde hervorgehoben, dass dies die Bedeutung einer effektiven Betreuungsarbeit zeige.

Ein gut durchdachter Überwachungsplan ist ein grundlegendes Instrument, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Prioritäten zu setzen. Dies erhöht die Voraussetzungen für ein wirksames Funktionieren der Aufsichtstätigkeit im ganzen Land und Spielraum für fehlende oder unzureichende Aufsicht. Die Betreuungspläne sollen als Unterstützung im Dialog zwischen den Landräten und den Gemeinden dienen. Entscheidend ist, dass die direkte Aufsicht tatsächlich in dem Umfang erfolgt, wie es für eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist.

Die Aufsichtspläne dienen in erster Linie dazu, die direkte Aufsichtstätigkeit zu unterstützen und damit zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit beizutragen (vgl. Government Bill 2009/10:125, S. 98 ff.).

5.3.2. Aufsichtsbehörden nach dem Tabakgesetz und ihre Zuständigkeitsbereiche

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit übt die zentrale Aufsicht über den Handel mit Tabakerzeugnissen aus (19 Abs.

2 S. d. Tabakgesetz). Die Bezirksregierung übt die Aufsicht innerhalb des Landkreises aus, während die Gemeinde und die Polizeibehörde die unmittelbare Aufsicht über den Einzelhandel ausüben (19 a 3 S. Tabakgesetz).

In der Entstehungsgeschichte des Gesetzes wird betont, dass es wichtig ist, dass die Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und die Bezirksverwaltungen bieten den Gemeinden qualitativ hochwertige Informationen, Beratung und Unterstützung, damit die Gemeinden ihre Aufsicht effektiv ausüben können.

Darüber hinaus wird gesagt, dass es wichtig ist, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen und Gemeinden das Informationsmaterial aktualisiert, das sich an die betroffenen Unternehmen richtet, und die gestiegenen Anforderungen an diejenigen, die Tabakprodukte an Verbraucher verkaufen, klarstellt. Die Bezirksverwaltungen spielen eine

wichtige Rolle bei der besseren Einhaltung der Bestimmungen über die Altersgrenzen.

Daher ist es wichtig, dass die Bezirksverwaltungsräte bei ihrer regionalen Aufsichtstätigkeit langfristig planen (vgl. Government Bill 2009/10:207, S. 19). In Bezug auf die Gemeinde und die unmittelbare Aufsichtspflicht der Polizei wird gesagt, dass die unmittelbare und laufende Aufsicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt und dass die Aufsicht der Polizei dieser untergeordnet sein muss. Fraglich In Bezug auf die verschiedenen Rollen der Behörden heißt es in der Begründung des Gesetzes, dass die Hauptaufgabe der Polizei darin besteht, gegen begangene Straftaten vorzugehen, während die Aufgabe der Gemeinde zukunftsorientiert ist und sicherstellen muss, dass das Regelungssystem auch in Zukunft befolgt wird.

Die Hauptregel sollte sein, dass Polizei und Gemeinde im Hinblick auf die Einhaltung der Strafbestimmungen des Tabakgesetzes zusammenarbeiten (a. prop. pp. 21 ff. und 35 f.).

5.3.3. Die Überwachung

der Einhaltung des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln und der im Zusammenhang mit dem Gesetz erlassenen Vorschriften und Bedingungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Agentur für Medizinprodukte (Kapitel 7, Absatz 1 des Gesetzes über den Handel mit Arzneimitteln).

Die Agentur für Medizinprodukte ist auch für die Aufsicht über das Gesetz über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der im Zusammenhang mit dem Gesetz erlassenen Verordnungen (17 Gesetz über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) zuständig. Mit Unter Hinweis auf das Fehlen einer dezentralen Aufsichtsfunktion innerhalb der Arzneimittelagentur wurde den Gemeinden im Gegensatz zum Arzneimittelgesetz die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der im Zusammenhang mit dem Gesetz erlassenen Verordnungen übertragen.

Die Gemeinden müssen der Agentur für Medizinprodukte Mängel in Bezug auf das Gesetz und die erlassenen Verordnungen melden (letzter Absatz 21 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln). Die Möglichkeit, Verwaltungssanktionen zu verhängen, wird nur der Medizinprodukteagentur eingeräumt.

5.4. Zugang und Kontrolle

5.4.1. In den Kapiteln

9, 13 und 15 des Alkoholgesetzes heißt es, dass die Aufsichtsbehörden das Recht auf Zutritt zu Räumlichkeiten haben, in denen Gastronomie- oder Einzelhandelstätigkeiten ausgeübt werden.

In Bezug auf die

Altersgrenzen, Sanktionen und Aufsicht der Gemeinde und der Politik

2012:11

wird dies mit Schwerpunkt auf der Einhaltung der für den Ausschank alkoholischer Getränke geltenden Vorschriften (Kapitel 9, 2 ).

In einer Stellungnahme zum alten Alkoholgesetz betont das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit, dass bei Kontrollbesuchen die Aktivitäten des zu kontrollierenden Unternehmens so wenig wie möglich gestört werden sollten.

Darüber hinaus betont das Institut, dass es angemessen ist, dass sich diejenigen, die die Inspektion durchführen, gegenüber dem Lizenzinhaber oder einer anderen verantwortlichen Person zu Wort melden. Dies kann im Zusammenhang mit dem Beginn der Inspektion oder nach deren Abschluss erfolgen. Dies schließt nicht aus, dass Kontrollbesuche mitunter anonym durch den Beamten, der als gewöhnlicher Gast handelt, durchgeführt werden können (NIPH, Handbook Alcohol Act, S.

95 f.). Im Falle einer Aufsicht nach dem Alkoholgesetz besteht keine Pflicht zur vorherigen Benachrichtigung des Konzessionsinhabers. Es besteht auch keine Anforderung, dass die Supervision in Zusammenarbeit durchgeführt werden muss.

In der Stellungnahme des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit zur externen Aufsicht heißt es, dass die Betonung der Die Ausschanklizenzen sollten unter der Kontrolle der Allgemeinen Verkaufsvorschriften und der Besonderen Ausschankvorschriften stehen.

In der Regel wird überprüft, wie der Betrieb in Bezug auf Ordnung und Nüchternheit geführt wird und dass der Ausschank nicht an Minderjährige und/oder auffällig betrunkene Personen erfolgt, das Vorhandensein von gekochten Speisen und die Anwesenheit der für die Essensausgabe verantwortlichen Person. Darüber hinaus wird in der Regel überprüft, ob der Verkauf in Übereinstimmung mit der Genehmigung, wie sie in der Genehmigungsbescheinigung angegeben ist, erfolgt, d.h.

dass die mitgeteilten Auflagen eingehalten werden.

Bei Verdacht auf den Ausschank von Alkohol an Minderjährige empfiehlt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit, zunächst die Art des ausgeschenkten Getränks zu überprüfen, daher ist es wichtig festzustellen, dass es sich tatsächlich um ein alkoholisches Getränk handelt (und nicht z. B. leichtes Bier). Des Weiteren ist das Alter des Gastes zu überprüfen, indem man ihn, vorzugsweise über den Berechtigungsinhaber, auffordert, einen Altersnachweis vorzulegen (NIPH, Handbuch Alkohollagen, S.

95).

In Bezug auf die kommunale Aufsicht über den Verkauf von Volksbier heißt es in dem Gesetzentwurf, dass dieser Schwerpunkt auf der Beratung und Information sowie der Kontrolle von Selbstkontrollprogrammen liegen sollte (siehe Gesetzentwurf 2000/01:97 S. 68 und Gesetzentwurf 2009/10:125 S. 81 ff.). Die Regierung wies darauf hin, dass die Aufsicht der Gemeinden darin bestehen kann, zu überprüfen, ob die Verkaufsstellen die grundlegenden Voraussetzungen für den Verkauf von Volksbier erfüllen und dass die Gemeinden über die Bedeutung der Einhaltung der Altersvorschriften informieren (siehe Regierungsentwurf 2000/01:97, S.

68).

Altersgrenzen, Sanktionen und Überwachung Ds 2012:11

5.4.2. Das Tabakgesetz

Nr. 23 des Tabakgesetzes sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden das Recht haben, sich Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, in denen Tabak verkauft wird.

Die Aufsicht konzentriert sich auf die Überprüfung, ob der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz und den erlassenen Verordnungen nachkommt (vgl.

Government Bill 1992/93:185, S. 42 ff.). Es wird nicht weiter geregelt, wie die Beaufsichtigung durchzuführen ist. Soweit die Arbeitsgruppe nachvollziehen kann, gibt es weder die Anforderung, dass das Geschäft im Voraus benachrichtigt werden muss, noch gibt es die Anforderung, dass es in Zusammenarbeit durchgeführt werden muss. Auch scheint es für die Aufsichtsbehörden kein Hindernis zu geben, Kontrollbesuche oder Teile davon heimlich durchzuführen, ohne sich dem Gewerbetreibenden bekannt zu machen.

5.4.3. Die

Medizinprodukteagentur hat für ihre Aufsicht über den Handel mit Arzneimitteln und den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Zugangsrechte zu den relevanten Verkaufsstellen erhalten (Kapitel 7 Absatz 2 des Arzneimittelverkehrsgesetzes und Kapitel 18 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln). Für die Kontrolle des Handels mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln haben die Kommunen in § 21 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein entsprechendes Zugangsrecht erhalten.

In Ähnlich wie im Alkohol- und Tabakgesetz sind die Formen der Aufsicht im Gesetz über den Handel mit Arzneimitteln und im Gesetz über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht geregelt.

Die Überwachungsstrategie der Medizinprodukteagentur für ambulante Apotheken 2011 besagt, dass der Aufsichtsinspektor ca. 2-3 Wochen vor der geplanten Inspektion mit den Apotheken Kontakt aufnehmen und einen Termin für eine Inspektion vereinbaren muss (Az.

24:2011/503979).

Für die Kontrolle der Kommunen besagt der Leitfaden der Medizinprodukteagentur nichts anderes, als dass neue Verkaufsstellen gemäß der üblichen kommunalen Praxis kontrolliert werden müssen. In Bezug auf das, was kontrolliert werden soll, heißt es in den Leitlinien der Medizinprodukteagentur, dass die Kommunen prüfen sollten, ob es Anzeichen für die Altersgrenze von 18 Jahren für alle rezeptfreien Arzneimittel gibt, dass die Verkaufsstelle Alterskontrollen durchführt und dass das Selbstkontrollprogramm Anweisungen enthält, wie die Anforderung zur Kontrolle der Altersgrenze von 18 Jahren zu erfüllen ist (Kontrolle und Überwachung des Handels mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln Medicines guidance to Läkemedels-Ds

2012:11 Altersgrenzen, Sanktionen und Aufsicht

der schwedischen Arzneimittelagentur (LVFS 2009:20) über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Version 2, September 2010).

6.

Kartierung der Anwendung von Testkäufen

6.1. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen

6.1.1. Unter

einem Testkauf versteht man im folgenden Kapitel die behördliche Untersuchung bzw. Überprüfung, inwiefern ein Händler beim Verkauf von Alkohol, Tabak, rezeptfreien Arzneimitteln und Nikotinarzneimitteln mittels einer Identitätskontrolle sicherstellt, dass der Käufer des Produktes das richtige Alter erreicht hat.

Die Kontrolle erfolgt durch die Behörde, entweder unter ihrer eigenen Schirmherrschaft oder durch den Einsatz eines anderen Anbieters, indem sie eine Situation organisiert, in der eine erwachsene Person mit jugendlichem Aussehen testet, ob Verkäufe erlaubt oder verweigert werden, wenn eine Altersverifizierung der Testperson nicht möglich ist durchgeführt werden, weil er kein Ausweisdokument hat. Die Testkäufe beschränken sich insofern, als sie nur von Personen durchgeführt werden, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben. Solche Testkäufe werden manchmal auch als Jugendstudien bezeichnet.

Der Kauf von Proben kann in zwei Kategorien unterteilt werden: allgemeine Messmethode oder individuelle Mess- oder Überwachungsmethode.

Testkäufe als allgemeines Messverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie gegenüber der Aufsichtsbehörde anonymisiert werden. Solche Testkäufe zielen darauf ab, Lagebilder auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zu erhalten und werden in der Regel als sogenannte Baseline-Messungen bezeichnet.

Die Lagebilder dienen in der Regel als Grundlage für Diskussionen über die Notwendigkeit künftiger Maßnahmen und darüber, ob bereits ergriffene Maßnahmen wie Schulungen, Informationsinitiativen, Supervision etc. Wirkung gezeigt haben. Beispiele für allgemeine Testkäufe sind die im Rahmen des STAD-Projekts durchgeführten Studien (siehe Abschnitt 6.3) und die früheren nationalen Testkaufstudien von Statistics Sweden (SCB) von Volksbier und Tabak (Statistics Sweden, Erhebung über die Alterskontrolle im Lebensmittelhandel, Testkauf von Zigaretten im Herbst 2004 und Erhebung über die Alterskartierung

der Anwendung von Testkäufen, Ds 2012:11

Kontrolle auf dem Lebensmittelmarkt, Testkauf von Volksbier im Frühjahr 2006).

Die Umfrage von Statistics Sweden im Jahr 2004 war eine Initiative, die in Zusammenarbeit zwischen dem Alkoholausschuss, dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und dem schwedischen Lebensmittelhandel durchgeführt wurde.

Die individualisierten Testkäufe unterscheiden sich von allgemeinen Testkäufen dadurch, dass der einzelne Händler dann gegenüber der Aufsichtsbehörde identifizierbar ist.

Die individualisierten Testkäufe dienen ebenso wie den allgemeinen Käufen der Kartierung der Bedingungen in einem bestimmten geografischen Gebiet und dienen als Diskussionsgrundlage im Zusammenhang mit den erzielten Ergebnissen, können aber auch als Instrument bei der Überwachung eines einzelnen Wirtschaftsteilnehmers verwendet werden. Diese Betreuung kann ein weites Feld vom Dialog mit dem einzelnen Unternehmen umfassen Für die Mitteilung von Verwaltungsmaßnahmen siehe Abschnitt 6.4.3 zum VisaLeg-Modell und 6.4.4 zum Sanktionsmodell (für eine weitere Beschreibung der Modelle siehe Tabelle 6.1, Anhang 1).

6.1.2. Die

Aufgabe des Arbeitskreises beschränkt sich auf die Anwendung der Testkaufmethode (Jugendstudien) durch die Behörden. Außerhalb des Geltungsbereichs des Ermittlungsauftrags fallen daher Testkäufe, die von anderen Parteien als der öffentlichen Hand veranstaltet werden, wie z. B. Testkäufe, die von Freiwilligenorganisationen oder dem Handel organisiert werden.

Des Weiteren fallen Intoxikationsuntersuchungen nicht unter den Untersuchungsauftrag.

6.1.3. Das Verkaufskonzept

Unter

dem Verkauf alkoholischer Getränke durch einen Händler versteht man das Servieren an Verbraucher an einem Ausgabeort und den Einzelverkauf in Geschäften an Verbraucher (vgl. Kapitel 1 § 11 zweiter Absatz des Alkoholgesetzes). Der Ausschank kann an Orten erfolgen, an denen eine Lizenz zum Ausschank von Alkohol erteilt wurde (Restaurants, Nachtclubs usw.) und in Einrichtungen, die die Anforderungen der Bedingungen für den Ausschank von Volksbier.

Im letzteren Fall handelt es sich in der Regel um einfachere Orte, um Essen zu servieren, wie z. B. Pizzerien.

Der Verkauf von Tabak bezieht sich auf den Einzelhandelsverkauf an Verbraucher an einem Verkaufsort (z. B. einem Geschäft oder Kiosk), über einen Verkaufsautomaten, per Versandhandel oder Ähnlichem (siehe § 12 des Tabakgesetzes).

Der Einzelhandel mit Nikotinarzneimitteln kann entweder in ambulanten Apotheken oder anderen Verkaufsstellen erfolgen-Ds

2012:11 Kartierung der Anwendung von Musterkaufstellen

, in der Regel Geschäfte im Lebensmittelhandel (siehe Kapitel 2 des Arzneimittelgesetzes und 1 und 6 des Gesetzes über den Handel mit bestimmten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln).

Darüber hinaus kann der Detailverkauf mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln an anderen Verkaufsstellen als ambulanten Apotheken, wie z. B. in Geschäften des Lebensmittelhandels, erfolgen (vgl. 1 Gesetz über den Handel mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln).

6.2. Bewertung der Testkäufe durch den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten

6.2.1. Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte für die Provokation von Straftaten und die verdeckte Ausübung öffentlicher Gewalt Der

Parlamentarische Bürgerbeauftragte (JO) hat in zwei Fällen, 1996 und 2009, Testkäufe als Aufsichtsmethode nach dem Alkoholgesetz untersucht.

In beiden Fällen ging es um die Aufsicht über den Verkauf von Volksbier. In dem Fall aus dem Jahr 1996 werden die Voraussetzungen für die Provokation von Straftaten und Beweismitteln diskutiert, und in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 erörtert der Parlamentarische Bürgerbeauftragte Grundsätze für die verdeckte Ausübung öffentlicher Gewalt. Durch die Stellungnahme des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten in der Verfügung aus dem Jahr 2009 wurden alle behördlich initiierten Testkaufaktivitäten von Alkohol- und Tabakprodukten beendet.

Initiativverfahren wegen krimineller Provokation (Entscheidung 1996-12-11, Az. Nr. 3553 1996)

In diesem Fall kritisierte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte einen Beamten der Gemeinde Luleå, der im Zusammenhang mit der Überwachung des Verkaufs von Volksbier in Zusammenarbeit mit einem Minderjährigen einen Testkauf durchgeführt hatte. Nach Ansicht des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten könne die Methode nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Kontrolle auf andere Weise nur schwer durchzuführen sei Garnitur.

In seiner Entscheidung stellt der Parlamentarische Bürgerbeauftragte Folgendes fest.

Ein Kriterium für die Beurteilung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Provokation ist daher, ob es darum geht, Beweise für eine bereits vorliegende Straftat zu erlangen. So wird in der Regel zwischen einer kriminellen Provokation auf der einen Seite und der Provokation von Beweismitteln auf der anderen Seite unterschieden.

Eine Provokation zu einer Straftat bezieht sich auf eine Handlung, die darauf abzielt, eine Straftat zu provozieren, während eine Beweisprovokation darauf abzielt, Beweise zum Nachweis einer bereits begangenen Straftat zu erlangen, deren Verdacht besteht. Nur der letztere Zweck ist akzeptabel.

Die Frage war in verschiedenen Zusammenhängen Gegenstand der Bewertung durch den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten.

In einem Fall hat der Parlamentarische Bürgerbeauftragte als Grundlage für die Annahme einer Provokation, die darauf abzielte, Beweise für ein bereits vollendetes Verbrechen zu erlangen,

erklärt

, dass es sich um eine

eines schweren Verbrechens (Besitz einer großen Ladung Kokain) und dass der Verdacht auf eine gewisse Stärke bestand. Unter der Voraussetzung, dass das angestrebte Ergebnis auf keine andere Weise als durch eine Beweisprovokation hätte erreicht werden können, sind damit die Grundvoraussetzungen für den Rückgriff auf eine solche Maßnahme erfüllt (Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten vom 19.

Juli, Az. Nr. 3002 1994).

Auch wenn diese Erwägungen auf das Handeln der Polizei abzielen, sind sie meines Erachtens auch für die Beurteilung des Handelns anderer Behörden relevant, zumindest wenn man sich im Bereich der gesetzlichen Aufsichtspflicht dieser Behörden bewegt.

Daraus folgt bereits, dass das, was in der Gemeinde Luleå geschehen ist, nicht akzeptabel ist. Die Nachprüfung wurde nicht durchgeführt, um Beweise für Fälle zu sichern, in denen ein dringender Verdacht auf illegale Bierverkäufe in einem bestimmten Geschäft bestand, sondern sie wurde in einer Weise durchgeführt, die als beabsichtigt zu bezeichnen ist, zu überprüfen, ob Vertreter von mehr oder weniger zufällig ausgewählten Geschäften wurden darauf vorbereitet, ein bestimmtes Verbrechen zu begehen.

Darüber hinaus war dieses Verbrechen nicht in dem Sinne schwerwiegend, wie es für eine Beweisprovokation erforderlich ist, obwohl die Auswirkungen einer Reihe von Bagatelldelikten in diesem Bereich aus allgemeiner Sicht sicherlich hinreichend beunruhigende Folgen haben können.

Der Gemeindeanwalt hat Vertreter der Youth Temperance Association (UNF) in die Aufsicht eingebunden. Diese sind zwar in einem Verein organisiert, und in dieser Eigenschaft sind sie gekommen, um an den Aktivitäten der Gemeinde teilzunehmen.

Im Verhältnis zur Gemeinde wurden sie jedoch als Privatpersonen angesehen. Meines Erachtens ändert der Umstand, dass die Personen von der Gemeinde Gebühren erhielten, nichts an dieser Beurteilung.

Zu den Möglichkeiten der Polizei, bei kriminellen Provokationen mit Privatpersonen zusammenzuarbeiten, hat der Parlamentarische Bürgerbeauftragte folgende Erklärung abgegeben.

/---/ provokative Maßnahmen muss mit äußerster Zurückhaltung und Unterscheidungsvermögen gehandhabt werden; Die wichtigste Regel lautet, dass auf solche Maßnahmen nur in schweren Strafsachen zurückgegriffen werden darf oder wenn besondere Gründe dies anderweitig rechtfertigen.

Ich füge an dieser Stelle hinzu, dass die zu beobachtende Restriktivität in noch größerem Maße für die Zusammenarbeit der Polizei mit Privatpersonen zu Provokationszwecken gelten muss. Eine solche Zusammenarbeit sollte nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, beispielsweise bei der Untersuchung sehr schwerer Straftaten. Unter keinen Umständen kann akzeptiert werden, dass die Polizei eine organisierte Zusammenarbeit mit Privatpersonen unterhält, um kriminelle Handlungen zu provozieren.

Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeit der Polizei zu einem relativ großen Teil Hinweise auf kriminelle Aktivitäten gibt, nicht zuletzt auf Drogendelikte (Parlamentarischer Bürgerbeauftragter 1977/98, S. 126 ff.).

Da ich

soeben über die Provokation selbst gesprochen habe, glaube ich, dass diese Argumentation nicht nur für die Polizei gilt, sondern auch für andere Aufsichtstätigkeiten von Behörden.

Eine solche Zusammenarbeit mit Privatpersonen, wie sie in Luleå stattgefunden hat, ist daher nicht akzeptabel und wäre es auch dann nicht gewesen, wenn die Provokation selbst akzeptiert worden wäre. In Anbetracht dessen, was die Gemeinde in ihrer Stellungnahme hier über die Möglichkeit erklärt hat, dass der Gemeindeanwalt sozusagen eingeladen wird,

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

zur Beobachtung einer geplanten Provokation, möchte ich sagen, dass dies meines Erachtens nur eine Möglichkeit darstellen würde, die Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit der Provokation zu umgehen.

Ein solches Tätigwerden einer Behörde wäre eindeutig unangemessen.

In ihrer Erklärung hat die Gemeinde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, eine wirksame Kontrolle darüber zu etablieren, wie verschiedene Geschäfte das Verbot des Bierverkaufs an Jugendliche einhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Gemeinde bei ihrer Aufsichtstätigkeit Schwierigkeiten hat, herauszufinden, was in der Praxis passiert, und Beweissicherung schwierig, wenn sie dennoch Kenntnis von Verstößen erlangt.

Diese Schwierigkeiten dürfen jedoch nicht als Entschuldigung dafür angesehen werden, auf Methoden zurückzugreifen, die sonst nicht zulässig sind

.

Unkonventionelle Methoden der Überwachung nach dem Alkoholgesetz (Entscheidung vom 18.12.2009, Aktenzeichen Nr. 2972 2009)

Die parlamentarischen Bürgerbeauftragten machten bei einer Vernehmung durch einen kommunalen Ausschuss darauf aufmerksam, dass die parlamentarischen Bürgerbeauftragten einen Probekauf arrangiert hatten, um zu überwachen, dass diejenigen, die Volksbier verkaufen, überprüfen, ob der Käufer das 18.

Lebensjahr vollendet hat. Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Testkäufe gegen den Grundsatz verstoßen, dass keine verdeckte Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen darf und dass die Methode nicht angewandt werden sollte, solange sie nicht durch Rechtsvorschriften gestützt wird.

Als generellen Ausgangspunkt für die Entscheidung führte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte zunächst aus, dass es keine verwaltungsrechtliche Regelung gebe, die auf den Einsatz solcher unkonventionellen Ermittlungsmethoden abzielt, d.h.

dass Vertreter von Behörden ihren Fall verheimlichen. Der Eine für alle staatliche Tätigkeit in Bezug auf die Grundregel, dass der öffentliche Sektor seine Tätigkeit nach den Gesetzen des Kapitels 1 ausübt. Der dritte Absatz von Absatz 1 des Regierungsinstruments bildet jedoch einen offensichtlichen Ausgangspunkt, was bedeutet, dass das Handeln der öffentlichen Hand auf einer soliden Rechtsgrundlage gestützt werden muss.

Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte vertrat auch die Auffassung, dass der Ansatz, der für den Einsatz unkonventioneller Ermittlungsmethoden durch die Polizei entwickelt wurde, auch für andere Behörden gilt. Das bedeutet unter anderem, dass die Ausübung öffentlicher Gewalt in offener und für die Bürger beobachtbarer Form erfolgen muss und dass eine Behörde, um gegen jemanden vorzugehen, niemals in der Lage sein darf, ihn zu etwas zu provozieren, was er sonst nicht getan hätte.

Dabei sind auch die allgemeinen Grundsätze der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit in der Verwaltung zu beachten.

Im Lichte der bei den Vorarbeiten zum Alkoholgesetz festgestellten Ergebnisse stellte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte fest, dass die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle des Verkaufs von Volksbier nicht in Frage gestellt werden könne. Im Anschluss an diese Feststellung stellte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte

dem

Parlamentarischen

Bürgerbeauftragten die

Frage, ob der Probekauf eine Methode ist, die diesem Bedarf innerhalb des geltenden Rechtsrahmens gerecht werden kann, und stellte Folgendes zum Probekauf als Überwachungsmethode fest.

Die Kontrollmethode, die beim Testkauf von Volksbier angewandt wurde, richtete sich an Händler und Personen in der Berufspraxis. Die Methode kann an sich nicht als besonders aufdringlich angesehen werden, solange sie auf einen Vertreter der Behörde beschränkt ist, der wie jeder andere Kunde handelt, und keine falschen Informationen bereitgestellt werden. So scheint sie beispielsweise weniger problematisch zu sein als die im ABl.

2008/09, S. 250 bewertete Methode, bei der Vertreter der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde persönlichen Kontakt zu Bankbeamten suchten, um zu überprüfen, welche Art von Beratung erteilt wurde.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Methode des Testkaufs nach Ansicht der parlamentarischen Bürgerbeauftragten völlig unschuldig ist. Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte erklärte: In diesem Zusammenhang kann die verdeckte Ausübung hoheitlicher Gewalt durch die entstehende Abschirmung von Transparenz und Kontrolle immer unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit in Frage gestellt werden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maßnahmen nicht durch eine gesetzliche Regelung gestützt werden. Darüber hinaus können sich die Verkäufer, die davon betroffen sind, angesichts der Verletzung der Privatsphäre, die eine Stealth-Kontrolle durch eine Behörde typischerweise darstellt, unwohl fühlen. Es ist unbefriedigend, dass sich die Maßnahme an Verkäufer richtet, vielleicht an junge Menschen, die diesen Job als erste, befristete Beschäftigung und nicht beim Einzelhändler ausüben.

Schließlich muss die Ausübung öffentlicher Gewalt nach allgemeinen Grundsätzen erfolgen, was bedeutet, dass versteckte Aufsichtsmethoden ohne rechtliche Unterstützung in diesem Bereich auch in anderen Zusammenhängen akzeptiert werden sollten. Nach Auffassung der parlamentarischen Bürgerbeauftragten könnte die restriktive Sichtweise, die sich zu Recht in Bezug auf die Arbeitsmethoden der Polizei entwickelt hat, untergraben werden, wenn bei anderen Behörden ein freizügigerer Ansatz gewählt wird.

außerdem Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte erklärte, dass der Wert der mit der Methode erzielten Ergebnisse ebenfalls begrenzt sei. Sie kann nicht nachweisen, dass das Opfer rechtswidrig handelt, da es keine allgemeine Anforderung zur Altersüberprüfung gibt. Das Gesetz verlangt, dass der Verkauf nicht an Minderjährige erfolgt, was mit der verwendeten Methode nicht geklärt werden kann. Nach Auffassung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten ist es grundsätzlich nicht möglich, auf der Grundlage der Methode des Testkaufs rechtliche Schritte einzuleiten.

Selbst wenn sie als weniger invasiv angesehen werden kann, erfüllt sie daher keine rechtliche Funktion. Die parlamentarischen Bürgerbeauftragten kamen daher zu dem Schluss, dass die Methode nicht für die Überwachung im Rahmen der geltenden Alkoholgesetzgebung verwendet werden sollte.

Mit dieser Bewertung stellte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte fest, dass es keinen Anlass gab, näher auf die Erwägungen einzugehen, die der Einsatz von Privatpersonen, die ebenfalls das 18.

Lebensjahr vollendet haben,

im Fall von myn-Ds

2012:11 Anlass

geben

sollte. In Aufgrund der Vorkommnisse betonte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte, dass Privatpersonen nicht für die Wahrnehmung unabhängiger Behördenaufgaben eingestellt werden können, ohne die Verantwortlichkeiten, an denen sie beteiligt sind, zu klären.

Abschließend erklärte der Parlamentarische Bürgerbeauftragte Folgendes.

Der Einzelhandel mit Bier ist im Grunde eine freie Industrie. Laut Alkoholgesetz muss die direkte Aufsicht durch eine sogenannte Selbstkontrolle erfolgen, für die der Händler verantwortlich ist. So wie das System strukturiert ist, konzentriert sich die Aufgabe der öffentlichen Stellen in erster Linie auf die Überprüfung dieser Selbstkontrolle. In Bezug auf die kommunale Aufsicht wird in den Vorbereitungsarbeiten festgestellt, dass das Hauptaugenmerk neben der Gewährleistung eines solchen Programms für die in Kapitel 5 genannten Aktivitäten liegt.

6 des Alkoholgesetzes sollte Beratung und Information sein (siehe Government Bill 2000/01:97, S. 68). Natürlich kann die Wirksamkeit eines solchen Kontrollsystems Gegenstand von Diskussionen sein. Der Gesetzgeber hat sich jedoch mit der Materie befasst und die Aufsicht muss nach den geltenden Regeln ausgeübt werden (vgl. a. Prop. S. 63 ff.).

Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte argumentierte ferner, dass die hier geprüfte Methode des Testkaufs eine strengere Aufsicht darstelle als die in den Vorbereitungsarbeiten beschriebenen Formen der Überwachung.

Es nähert sich der Ausübung von Autorität durch die Polizei auf eine Weise, die es für ein kommunales Komitee weniger offensichtlich macht. Eine Alternative zur amtlichen Kontrolle durch Probekäufe besteht darin, die Betriebe dazu anzuhalten, eigene Stichprobenkontrollen durchzuführen und diese im Rahmen der Eigenkontrolle zu dokumentieren (vgl. Handbuch Alkoholgesetz, S. 43). Eine solche Regelung, bei der der Vorstand Weisungen erteilt, die eigentliche Kontrolle aber vom Gewerbetreibenden ausgeübt wird, steht im Einklang mit der Auffassung des Gesetzgebers, wie die Aufsicht durchzuführen ist.

6.2.2. Zusammenfassung

In seinem Entscheid aus dem Jahr 1996 stellt der Parlamentarische Bürgerbeauftragte fest, dass es nicht gestattet ist, im Rahmen der Tätigkeit der öffentlichen Hand Testkäufe mit Hilfe von Minderjährigen durchzuführen. In seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 behauptet der Parlamentarische Bürgerbeauftragte, dass ein Die Verwendung von Testkäufen zur Altersverifizierung durch die Behörden ist als versteckte Aufsichtsmethode anzusehen und nicht zulässig, es sei denn, die Methode wird rechtlich unterstützt.

Umfrage zur Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

6.3. Probenkauf in der Portion und die Methode des verantwortungsvollen Ausschanks von Alkohol (STAD-Modell)

6.3.1. Das STAD-Projekt

Das STAD-Projekt (Stockholm Prevents Alcohol and Drug Problems) wurde 1995 als zehnjähriges Projekt mit dem Ziel gestartet, vielversprechende Methoden zur Prävention im Bereich Alkohol und Drogen zu identifizieren, anzuwenden und zu bewerten.

Die im Rahmen des Projekts entwickelten und im Folgenden beschriebenen Methoden und Modelle waren weitgehend der Ausgangspunkt für die Durchführung von Testkäufen für Einzelhändler.

Es wurde ein spezielles Kooperationsprojekt zwischen der Gastronomie und den Behörden der Stadt Stockholm initiiert, um alkoholbedingte Gewalt und Verletzungen in der Kneipe zu reduzieren. In dieser Zusammenarbeit wurde eine spezielle Arbeitsmethode entwickelt, die Methode Responsible Alcohol Serving (oder das STAD-Modell) mit dem Ziel, Gewalt und Schäden, die mit Alkoholkonsum in Restaurants, Bars und Nachtclubs verbunden sind, zu reduzieren und eine Restaurantkultur zu entwickeln, die dem Servieren an Minderjährigen und spürbar betrunkenen Gästen, dem sogenannten Overserving, entgegenwirkt.

Die Methode des verantwortungsvollen Alkoholausschanks besteht aus mehreren Teilen, von denen die Hauptteile aus der Schulung im verantwortungsvollen Alkoholausschank, der Zusammenarbeit mit der Industrie und der Stärkung der behördlichen Aufsicht bestehen (STAD-Bericht Nr. 41, www.städ. org/rapporter/rapporter-fra-2009/).

Die Schulung zum verantwortungsvollen Ausschank von Alkohol richtet sich an das Restaurantpersonal und zielt unter anderem darauf ab, die Teilnehmer für die Bestimmungen des Alkoholgesetzes über das Verbot des Alkoholausschanks an Minderjährige oder den Überausschank von Alkohol und den Zusammenhang zwischen Trunkenheit und Gewalt zu sensibilisieren.

Das weitere Ziel der Die Schulung besteht darin, wie oben erwähnt, einen verantwortungsvollen Alkoholausschank zu etablieren, d.h. keinen Alkohol an minderjährige oder spürbar betrunkene Gäste auszuschenken, und die Fähigkeit des Servicepersonals zu erhöhen, Risikosituationen zu erkennen und psychologisch gut eingreifen zu können. Die Schulung im verantwortungsvollen Alkoholausschank sollte nicht mit der Schulung in der Methode des verantwortungsvollen Alkoholausschanks verwechselt werden, die sich unter anderem an Behörden richtet, die die Methode verbreiten und anwenden sollen.

Der Zweck des Kollaborationsprojekts besteht darin, gut funktionierende Teams um die Arbeit nach der Methode aufzubauen. Den Kern der Kooperationsgruppe bilden Schlüsselpersonen aus den Aufsichtsbehörden und der Gastronomie.

Ds 2012:11 Abbildung der Anwendung von Testkäufen

Eine Aufsicht nach der Methode bedeutet, dass die Aufsichtsbehörden Kontrollbesuche gemeinsam und getrennt durchführen.

Es ist wichtig, dass eine Überwachung stattfindet, wenn der Ausschank von Alkohol am intensivsten, d.h. dass die Supervision vorzugsweise am späten Abend durchgeführt wird.

Zu den weiteren Teilen des STAD-Modells gehört die Kartierung der Alkoholsituation in der Gemeinde, was eine wichtige Voraussetzung dafür ist, die Entwicklungsarbeit und die Auswirkungen der Arbeit nach der Methode planen und nachverfolgen zu können.

Es gibt vier Haupttypen von Studien, die zum Zwecke der Kartierung und Nachverfolgung verwendet werden: Jugend- und Rauschstudien (d. h. Stichprobenkäufe), Zusammenstellungen von Kriminalstatistiken und Interviews mit Restaurants.

Die Kartierung und Nachverfolgung durch Testkäufe wird in ihrer Gesamtheit von STAD administriert, durchgeführt und zusammengestellt, was u.a. bedeutet, dass STAD bekannt ist, welche Verkaufsstellen Testkäufen unterzogen wurden.

In der Berichterstattung der STAD über die Testkaufergebnisse sind diese jedoch anonymisiert und können nicht einzelnen Ausschankbetrieben zugeordnet werden. Die Aufsichtsbehörden erhalten daher keine Kenntnis von den für Einrichtungen, die Testkäufen unterzogen wurden.

6.3.2. Verbreitung des STAD-Modells

Im nationalen Aktionsplan zur Verhütung von Alkoholschäden aus dem Jahr 2000 vertrat die Regierung die Auffassung, dass jedes Restaurant über eine gut durchdachte Politik verfügen sollte, einschließlich der Frage, wie der verantwortungsvolle Ausschank von Alkohol erfolgen sollte.

Die Schulung des Personals ist eine Grundlage für eine solche Politik. Eine solche Schulung stärkt die soziale Verantwortung der Mitarbeiter. Die Gemeinde sollte in der Lage sein, Inhabern von Schanklizenzen und deren Personal Schulungen im verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol anzubieten (vgl. Government Bill 2000/01:20 S. 55 f.).

Im März 2001 beauftragte die Regierung das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit mit der Ausarbeitung eines Aktionsprogramms, das unter anderem auf einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken abzielt.

In seiner Antwort auf den Regierungsauftrag äußerte das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit seine Ansicht, dass die Arbeitsmethoden des STAD-Modells die Alkoholkontrolle in der gesamten Land. Darüber hinaus sprach sich das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit dafür aus, die Verbreitung der Methode im Land, die Anfang der 2000er Jahre begonnen hatte, zu intensivieren. Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit wies insbesondere darauf hin, dass den Gemeinden in einer ersten Phase durch eine gewisse finanzielle Unterstützung mehr Möglichkeiten geboten werden sollten

.

Kartierung der Anwendung von Testkäufen Ds 2012:11-Erhebungen

, die die lokale Situation erfassen und nach einer gewissen Zeit die Auswirkungen der Interventionen messen können (Verantwortungsvoller Alkoholausschank usw., Bericht Nr. 2003:36, NIPH, 2003).

Im nationalen Aktionsplan für Alkohol für die Jahre 2006-2010 hat die Regierung erklärt, dass die Methoden zur Entwicklung der Arbeit für einen verantwortungsvollen Alkoholausschank weiter verbreitet werden müssen.

Im Aktionsplan für Alkohol heißt es, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit daran arbeitet, Methoden für den verantwortungsvollen Ausschank von Alkohol in der Gastronomie von großen auf kleine Gemeinden zu verbreiten und auch für die Verbreitung von zur Methodenunterstützung, Methodenentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit. Dies ist eine langfristige Arbeit, die kontinuierliche Unterstützung erfordert (siehe Gesetzentwurf 2005/06:30 S.

76).

In den Bewilligungsschreiben für das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und die Bezirksverwaltungen hat die Regierung diesen Behörden seit Mitte der 2000er Jahre die Aufgabe übertragen, Methoden für den verantwortungsvollen Ausschank von Alkohol zu verbreiten. Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit war für die Methodenunterstützung, die Methodenentwicklung und die Qualitätssicherung nach dem STAD-Modellkonzept verantwortlich.

Die Bezirksverwaltungsräte wurden beauftragt, Methoden für die Schulung in Bezug auf den verantwortungsvollen Ausschank von Alkohol zu erarbeiten (siehe SOU 2006:56, S. 62 für eine Beschreibung und die Mittelzuweisungsschreiben für die Bezirksverwaltungsräte für die Jahre 2006-2008). Im Gesetzentwurf der Regierung über die öffentliche Gesundheit von 2008 wurde betont, dass das Projekt "Verantwortungsvoller Alkoholausschank" eine vorrangige Initiative sei (siehe Regierungsentwurf 2007/08:110, S.

99).

In den Bewilligungsschreiben für das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit für die Jahre 2010-2011 wurde festgestellt, dass das Institut würde die Landräte und Kommunen mit dem Ziel unterstützen, die Aufsicht nach dem Alkohol- und Tabakgesetz auszubauen und zu verschärfen. Für das Geschäftsjahr 2010 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit die Arbeit zur Einführung der im Rahmen des Projekts "Verantwortungsvoller Alkoholausschank" entwickelten Methodik fortsetzen wird.

Die Aufgabe des Bezirksverwaltungsrats bestand im selben Jahr darin, die Aufsicht über Alkohol und Tabak zu koordinieren und auszubauen sowie die Arbeit für einen verantwortungsvollen Alkoholausschank in den Gemeinden zu unterstützen. Die Aufgabe des Landrats für das Jahr 2011 umfasste unter anderem die Unterstützung der Kommunen bei der Koordinierung und Weiterentwicklung der Alkohol- und Tabakkontrolle, wozu auch die Integration der Selbstkontrolle der Branche in die koordinierte lokale Alkohol- und Tabakkontrolle gehörte.

In der 2011 verabschiedeten Gesamtstrategie für die ANDT-Politik wird der verantwortungsvolle Alkoholausschank als wichtige Arbeitsmethode hervorgehoben, und die Strategie besagt, dass der verantwortungsvolle Alkoholausschank oder eine gleichwertige Methode, die zielt darauf ab, die Selbstkontrolle der Unternehmen zu unterstützen, sollte in die präventive ANDT-Arbeit der Bezirksverwaltungsräte

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

aufgenommen und in ihre Aufsichtsarbeit integriert werden.

Es wird auch festgelegt, dass die Bezirksverwaltungsräte darauf hinarbeiten sollen, dass die Bemühungen zur Verbesserung der Selbstkontrolle der Branche auf die Gemeinden ausgeweitet werden (siehe Gesetzentwurf 2010/11:47, S.

26).

Das STAD-Modell hat sich weit verbreitet und im Jahr 2010 gaben 81 Prozent der Gemeinden des Landes an, dass sie mit der Methode Responsible Alcohol Serving oder einer ähnlichen Methode arbeiten (NIPH, A comprehensive re-presentation of the government's ANDT assignment to the National Institute of Public Health 2010, p. 43, www.fhi.se, 2011-10-19). Die Methoden können sich sowohl in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse als auch auf die Struktur vom STAD-Modell unterscheiden, z.

B. wird in der Stadt Göteborg seit 2002 eine lokal angepasste Methode namens RUS-Projekt (Restaurants Development Collaboration) durchgeführt, und in Blekinge Der Landrat war eine treibende Kraft bei dem Projekt Glasklart (Blekinges Restaurants und Behörden in Zusammenarbeit).

Um die Umsetzung der Methode des verantwortungsvollen Alkoholausschanks zu unterstützen, hat das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit ein methodisches Dokument, ein Schulungsmaterial und einen Leitfaden für die Kartierung erstellt (Material on Responsible Alcohol Serving, www.fhi.se, 2011-08-31).

6.3.3. Methodisches Dokument des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit zum verantwortungsvollen Alkoholausschank

In der Methodik für den verantwortungsvollen Alkoholausschank wird betont, dass eine grundlegende Erhebung des Alkoholkonsums in der Gemeinde eine wichtige Voraussetzung dafür ist, die Entwicklungsarbeit gemäß der Arbeitsmethode planen und verfolgen zu können (NIPH 2006, Verantwortungsvoller Alkoholausschank eine Methode, die alkoholbedingte Schäden in Restaurants verhindert, Nr.

5 in den methodischen Vorschriften des Instituts für die lokale Arbeit gegen Alkohol und Betäubungsmittel, www.fhi.se, 31.08.2011). Die Grundlage für die Erstellung einer Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen besteht darin, Statistiken über alkoholbedingte Schäden zu analysieren und zu veröffentlichen. Overserving-Studien und Jugendstudien zeigen, in welchem Ausmaß Restaurants Alkohol an stark betrunkene Gäste oder Alkohol an Jugendliche ausschenken, ohne nach einem Ausweis zu fragen.

In dem Methodikdokument wird behauptet, dass die Motivation der Parteien (Behörden und Vertreter der Industrie) gestärkt wird, wenn jeder den Ausgangspunkt kennt und die Ergebnisse seiner Arbeit weiterverfolgen kann. Wichtige Elemente der Methode sind auch,

die

Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

zwischen den verschiedenen Initiativen kontinuierlich zu evaluieren

und aus den dabei gewonnenen Erfahrungen zu lernen.

6.3.4. Der Leitfaden des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit zur Erfassung der Situation im Bereich des Alkoholkonsums und

der Gewalt Als Ergänzung zur methodischen Veröffentlichung "Verantwortungsvoller Alkoholausschank" gibt es Leitfäden zur Unterstützung der Durchführung der Erhebung über die Situation im Ausschank und in der Gewalt (NIPH 2008, Guidance material for those who want to mapping the serving and violence situation within the Responsible Alcohol Serving Method, www.fhi.se, 2011-08-31).

Das produzierte Material soll eine Unterstützung für die Umsetzung von Mapping mit Jugendstudien, Rauschstudien und Gewaltstatistiken sein. Die Befragung soll Antworten darauf geben, inwiefern die Kneipen in der Gemeinde Alkohol an Jugendliche (Jugendstudie) und Betrunkene (Rauschstudie) ausschenken und wo und wann die alkoholbedingte Gewalt im Zusammenhang mit der Kneipe stattfindet.

Ziel der Befragung ist es, das Bewusstsein für die Problematik alkoholbedingter Gewalt in der Gastronomie zu schärfen, um erfolgreich präventiv arbeiten zu können.

Die Befragung ist eine Grundlage für die Planung, Nachbereitung und Evaluation der Präventionsarbeit, aber auch für Entscheidungen über die Fortsetzung der Arbeit. Durch regelmäßig aktualisierte Erhebungen erhalten einen Hinweis darauf, wie sich Probleme, Ursachen und Eingriffe zueinander entwickeln. Ohne Kartierung ist es nicht möglich zu wissen, ob die unternommenen Anstrengungen Wirkung zeigen.

6.3.5.

Der

Zweck der Jugendstudie besteht darin, die Tendenz von Kneipen aufzuzeigen, Alkohol an Menschen mit jugendlichem Aussehen auszuschenken, ohne dass eine Identifizierung erforderlich ist (NIPH 2008, Guidance material material for those to mapping the serve and violence situation within the method Responsible alcohol serving, www.fhi.se, 2011-08-31).

Als allgemeine Beschreibung der Struktur der Jugendstudie wird im Leitfaden der folgende Bericht gegeben.

Jugendliche, die 18 Jahre alt geworden sind, aber jünger aussehen, besuchen ausgewählte Restaurants zu zweit. Sie werden aufgefordert, sich so zu kleiden, als ob sie an einem Wochenendabend ausgehen würden, sollten dies jedoch nicht

tun.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

Versuchen Sie, älter auszusehen, indem Sie sich zum Beispiel übermäßig schminken. Jedem Paar wird eine Anzahl von Restaurants pro Abend zugewiesen.

Bei jedem Restaurantbesuch müssen die Jugendlichen je ein alkoholisches Getränk bestellen, wie zum Beispiel ein großes Starkbier oder einen Apfelwein. Sie dürfen sich gegenüber Türstehern oder Servicepersonal nicht ausweisen. Wenn sie aufgefordert werden, einen Ausweis vorzuzeigen, sollten sie antworten, dass sie 18 Jahre alt sind und den Personalausweis zu Hause haben.

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit weist insbesondere darauf hin, dass junge Menschen aus irgendeinem Grund keine Kneipen besuchen sollten, in denen sie bekannt sind.

Rekrutierung junger Menschen

Der Leitfaden befasst sich auch mit der Frage der Rekrutierung junger Menschen, und das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit unterbreitet folgende Vorschläge. Jugendliche, die 18 Jahre alt sind, können durch Stipendien an jeder Sekundarstufe II eingestellt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich an eine Schulkrankenschwester, einen Freizeitleiter oder einen Lehrer zu wenden, der Kontakt zu jungen Menschen hat.

Die Jugendlichen werden zu einer Auswahlsitzung eingeladen, bei der ihr Alter und ihre Die Eignung wird von einem Gremium bewertet, das sich aus Personen zusammensetzt, die Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen haben, wie z. B. Sicherheitsbeauftragte, Hortlehrer und Lehrer. Des Weiteren empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz der eingestellten Jugendlichen zu prüfen.

Routinen für die Durchführung von Testkäufen

In dem Leitfaden

gibt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit auch Anweisungen für Verfahren und Ansätze, die sich an diejenigen richten, die Jugendstudien organisieren.

Diese Anweisungen sollen vor, während und nach dem Restaurantbesuch berücksichtigt werden und werden in Aufzählungsform wie folgt zur Verfügung gestellt.

-Setzen Sie sich vor den Besuchen mit den Jugendlichen in Verbindung und informieren Sie sie über Zeit und Ort des Treffens am betreffenden Abend. - Informieren Sie sie über den Zweck des Studiums und darüber, wie es durchgeführt wird. - Lassen Sie die Jugendlichen einen Vertrag ausfüllen, in dem sie sich verpflichten, die gegebenen Regeln einzuhalten.

(Im Vertrag heißt es, dass sich der Jugendliche verpflichtet, an der Jugendstudie teilzunehmen. Durch den Vertrag versichert der Jugendliche, dass er keine Informationen über Studie und befolgt die gegebenen Anweisungen zur Durchführung der Studie und

Zuordnung der Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

Finanzbericht. Darüber hinaus versichert der Jugendliche im Vertrag, dass er während der Arbeit keinen Alkohol trinken wird.) -Überprüfung der Protokolle der Besuche in der Kneipe (in denen die während des Besuchs gemachten Ereignisse und Beobachtungen vermerkt werden müssen) und des Abrechnungsformulars (es müssen die im Zusammenhang mit den Besuchen angefallenen Ausgaben erfasst werden).

-Der Austausch von Mobiltelefonnummern zwischen den Organisatoren und den Jugendlichen muss stattfinden, damit der Kontakt während der Studie selbst aufrechterhalten werden kann. -Wiederholung der verschiedenen Teile der Studie. -Verteilung von Karten der Krogrundan. Die Karten müssen erklärt werden. -Verteilung des Geldes an die Jugendlichen, der Erhalt muss auf einem speziellen Empfangsformular bestätigt werden.

Besuche in Restaurants - Die Jugendlichen besuchen die Tavernen gemäß der Reihenfolge im Programmplan. - Sie müssen sich nicht ausweisen (weder gegenüber dem Wächter noch gegenüber dem Kellner), sondern Geben Sie ihr Alter an, wenn Sie danach gefragt werden. - Sobald sie in der Kneipe sind, bestellen sie jeweils ein alkoholisches Getränk, z. B. ein großes starkes Bier oder Apfelwein. -Sie fragen nicht nach einer Quittung, sondern verfolgen sie, wenn sie etwas bekommen.

-Wenn sie abgelehnt werden, müssen sie das Gelände verlassen. -Wenn sie bedient werden, sollten sie das Getränk diskret entsorgen (hinter etwas stellen, so tun, als würden sie einen Handyanruf erhalten und sofort gehen müssen oder ähnliches). -Nach dem Besuch müssen sie das Besuchsprotokoll außerhalb der Sichtweite des besuchten Restaurants sorgfältig ausfüllen. Wenn die Kneipe aus irgendeinem Grund nicht besucht werden kann, müssen sie den Grund im Protokoll vermerken.

Nach den Restaurantbesuchen -Die Protokolle werden eingesammelt. -Es wird überprüft, dass keine Informationen fehlen. -Das Geld wird zurückgegeben.

6.3.6. Die Intoxikationsstudie

Eine weitere Methode zur Untersuchung der Verfügbarkeit von Alkohol sind die sogenannten Intoxikationsstudien. Der Zweck der Methode besteht darin, die Prävalenz von Alkoholausschank an stark betrunkene Restaurantgäste zu untersuchen.

Ds 2012:11 Abbildung der Anwendung von Testkäufen

,

sog. Overserving. Die Methode besteht aus Schauspielern, die darauf trainiert wurden, sich unter Alkoholeinfluss stark zu verhalten, die zu zweit Restaurants besuchen und versuchen, Alkohol zu bestellen. Einer der Darsteller agiert stark unter Alkoholeinfluss, der andere nüchtern. Die Intoxikationsstudie liefert ein Maß dafür, inwieweit ein Überausschank in Ausschankeinrichtungen in einer Gemeinde erlaubt ist.

6.3.7. Auswirkungen der Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten auf unkonventionelle Methoden der Aufsicht nach dem Alkoholgesetz

Infolge der Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten vom Dezember 2009 kam das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit zu der Einschätzung, dass die Folgen der Entscheidung auch in Bezug auf den Einzelhandel mit Volksbier auch im Hinblick auf Restaurantstudien und die Aufsicht nach dem Tabakgesetz berücksichtigt werden sollten.

Die Interpretation des Instituts war, dass Studien, die Testkäufe als Methode verwenden, zu Kartierungs- oder Wissenszwecken, nicht stattfinden sollten.

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit kündigte daher an, dass es Gemeinden und Bezirksverwaltungen nicht mehr empfehlen könne, Test- und Kontrollkäufe durchzuführen. Das Institut wies auch darauf hin, dass die Position unabhängig davon gilt, ob es sich um eine Kartierung oder eine Überwachung handelt und unabhängig davon, wer die Käufe durchführt (NIPH, Supervisory activities need to be develop, 2010-01-22, www.fhi.se, 2011-08-30).

Infolge der Erklärung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten und des Standpunkts des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit wurde die Anwendung der Methode des Testkaufs durch die Gemeinden nach 2009 grundsätzlich vollständig eingestellt (siehe Abschnitt 6.5).

6.4. Testkäufe im Einzelhandel

6.4.1. Einleitung

Stichprobenkäufe im Einzelhandel für Volksbier und Tabak wurden von den Behörden auf verschiedene Weise angewandt, von reinen Messstudien bis hin zu einem direkten Element der Überwachung.

Im Folgenden werden drei verschiedene Modelle zur Kontrolle von Volksbier und/oder Tabak beschrieben. Musterkauf für den Einzelhandel mit Drogen und Nikotindrogen sind, soweit die Ermittlungen feststellen konnten, nicht konsumiert worden.

Übersicht über die Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

6.4.2. Die Volksbierkampagne Eine Studie im Rahmen des STAD-Projekts

Einleitung

Mit dem übergeordneten Ziel, die Wirkung bestimmter Interventionen als Faktoren zur Einschränkung der Zugänglichkeit zu untersuchen, wurde 1998 im Rahmen des STAD-Projekts eine Studie mit dem Namen "Die Volksbierkampagne in Vasastan" gestartet (STAD-Berichte 4 und 11, www.stad.org/rapporter/aldre-rapporter/).

Es ging um die Frage, ob Interventionsmaßnahmen in Form von a) Information von Eltern und Händlern,

b) Medienbeobachtung und c) Überwachung von Geschäften Auswirkungen auf die Häufigkeit von Alterskontrollen beim Kauf von Volksbier haben. Insgesamt gab es 15 Interventionen, an denen Eltern, Händler, Polizei und Medien beteiligt waren.

Die erste Studie zur Auftragsvergabe (Grundlagenstudie zur Die erste Phase) wurde im Januar 1998 in Vasastan (Interventionsgebiet) und in Södermalm (Kontrollgebiet) durchgeführt.

kontrollköp receptfria läkemedel

Im März 1999 und Februar 2000 wurden dann Folgestudien zum Einkauf durchgeführt. Insgesamt wurden im Rahmen der Kampagne 300 Einkaufschecks durchgeführt. Die erste Inspektion im Jahr 1998 wurde durchgeführt, ohne dass die Geschäfte zuvor über die Bestimmungen des Alkoholgesetzes informiert worden waren. Vor der Inspektion im Jahr 1999 wurden alle Geschäfte von der Polizei und Sozialarbeitern besucht, und vor der Inspektion im Jahr 2000 erhielten die Geschäfte einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Inspektionen des Vorjahres (siehe Government Bill 2000/01:97, S.

65).

Rekrutierung von Probanden

Als

Probanden wurden in den Studien Jugendliche rekrutiert, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, aber ein jüngeres Aussehen aufwiesen. Die Jugendlichen wurden durch persönliche Rekrutierungsbesuche in einigen Schulen der Sekundarstufe II (Schüler der dritten Klasse) und durch Aushänge und Anzeigen im internen Fernsehen von drei anderen Sekundarschulen rekrutiert. Die Jugendlichen, die Interesse bekundet haben wurde anschließend von einem Expertengremium zu Alter und Eignung bewertet.

Das Durchschnittsalter der Probanden wurde auf 16 Jahre geschätzt, 1998 auf 9 Jahre, 1999 auf 17,0 Jahre und im Jahr 2000 auf 16,7 Jahre. Die Jugendlichen erhielten für den Einsatz eine Vergütung nach den Standards des Karolinska Institutet. Des Weiteren mussten die Jugendlichen einen Vertrag unterschreiben, in dem sie sich verpflichteten, nichts über die Studie preiszugeben und den gegebenen Anweisungen Folge zu leisten.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

Schulung der Probanden Die

rekrutierten Jugendlichen erhielten eine Schulung zur Alkoholpräventionsarbeit des STAD-Projekts sowie detaillierte Informationen über die Durchführung und den Zweck der Studie. Im Zusammenhang mit einigen Kaufversuchen in ausgewählten Geschäften auf Kungsholmen erhielten die Jugendlichen die Möglichkeit, das Ausfüllen von Testprotokollen auszuprobieren.

Die

Routinen für die Testkäufe waren in den drei Jahren, in denen die Tests andauerten, gleich aufgebaut. Jedes Geschäft wurde zweimal besucht, am Freitagabend und am Freitagabend. Samstagmorgen, mit einer Woche Abstand voneinander. Die Jugendlichen gingen zu zweit aus, und die Mädchen waren angewiesen worden, sich nicht zu schminken und sich die Haare jugendlich schneiden zu lassen. Die Aufgabe für die Jugendlichen bestand darin, alleine in den Laden zu gehen und zu versuchen, ein Sixpack Volksbier zu kaufen.

Die Jugendlichen waren angewiesen worden, den Kassierer nur einmal zum Verkauf zu überreden, wenn sie nach einem Ausweis gefragt würden.

Nach Beendigung des Kaufversuchs füllten die Jugendlichen außerhalb des Geschäfts ein Protokoll aus, in dem unter anderem die Ergebnisse des Kaufexperiments notiert wurden.

In der dritten Kaufstudie im Februar 2000 wurde eine neue Komponente, die direkte Rückmeldung an die Filiale, für die Testkäufe im Interventionsgebiet Vasastan eingeführt.

Nun machten sich die Jugendlichen, die die Geschäfte in Vasastan besuchten, zu zweit an die Arbeit, zusammen mit Eltern, die aus den beiden Sekundarschulen der Gegend rekrutiert worden waren. Bei jedem Testkaufversuch wartete der Elternteil vor dem Geschäft. Wenn der Kaufversuch dazu geführt hat, dass Bier verkauft wurde, Der Jugendliche und die Eltern gehen gemeinsam zurück in den Laden. Im Laden wurde dann ein Gespräch mit der Person an der Kasse geführt, die das Bier verkauft hat.

Die Diskussion konzentrierte sich auf die Bedeutung der Altersüberprüfung und die Verpflichtungen des Kassierers nach dem Alkoholgesetz. Nach der Diskussion kaufte der Laden das verkaufte Bier zurück. Im Kontrollbereich bei Södermalm wurden die Einkaufsversuche auf die gleiche Weise durchgeführt wie in früheren Studien.

Die Ergebnisse der Volksbierkampagne

Bei der Auswertung der Volksbierkampagne konnte festgestellt werden, dass die Verfügbarkeit von Volksbier für Jugendliche abgenommen hat und dass dieser Rückgang statistisch signifikant ist.

Es ist jedoch anzumerken, dass die Stichprobenziehung

der Anwendung der Stichprobenstudien Ds 2012:11

auch zeigte, dass die Verfügbarkeit im Kontrollbereich während des untersuchten Zeitraums abnahm, ein Rückgang, der auch statistisch signifikant war. Die Erklärung für die Abnahme der Zugänglichkeit im Kontrollbereich kann darin liegen, dass Die Folköl-Aktion erregte Aufmerksamkeit und führte dazu, dass einige Bezirksverwaltungen in Södermalm zusammen mit ihren jeweiligen örtlichen Polizeibezirken ähnliche Kampagnen initiierten und die UNF im Mai 1999 eine Einkaufsstudie durchführte.

Die dritte Kaufstudie, die neue Elemente wie direktes Feedback an den Laden und Wiederkäufe hinzugefügt hatte, wirkte sich Berichten zufolge insofern auf das Ergebnis aus, als die Geschäfte, die beim ersten Kauf Bier verkauften, beim zweiten Testkauf weitgehend abgelehnt wurden (STAD-Bericht Nr. 11, S. 21, www.stad.org/rapporter/aldre-rapporter/).

6.4.3. Das VisaLeg-Modell

Allgemeine Beschreibung der Methode

Seit 2002 ist der Testkauf ein integraler Bestandteil der Überwachung im Bereich Volksbier und Tabak nach einem Modell namens VisaLeg (Schreiben des Bezirksverwaltungsrats des Landkreises Västra Götaland an den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten 2010-01-21, Az.

Nr. 705-960-2010.).

Das VisaLeg-Modell wird als Beihilfen zur Verhinderung des Kaufs von Volksbier und -tabak durch Minderjährige, ein Aufsichtsmodell für die Aufsicht der Gemeinden im Bereich Volksbier und -tabak, eine Beihilfe für den Handel, um die Ausweiskontrollen beim Verkauf von Volksbier und -tabak zu verbessern, und eine Möglichkeit zur Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Handel (Informationsbroschüre des Bezirksverwaltungsrats der Provinz Västra Götaland im April 2011, S.

7).

In den Jahren vor 2010 nutzten rund 20 Prozent der Kommunen des Landes das VisaLeg-Modell. Teile des Modells wurden auch in anderen Gemeinden auf unterschiedliche Weise angewendet (siehe Schreiben des Bezirksverwaltungsrats des Landkreises Västra Götaland an den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten vom 21.01.2010, Aktenzeichen 705-960-2010).

Das VisaLeg-Modell bedeutet, dass die Gemeinde und der einzelne Händler (das Geschäft) eine Verpflichtung eingehen, wonach das Geschäft Informationsmaterial am Point of Sale aktiv nutzen und die Absichten der Methode in Bezug auf die Identifizierungsanforderungen für Kunden vollständig einhalten muss unter 25 Jahren,

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

Vermeiden Sie, dass Mitarbeiter unter 18 Jahren an den Kassen sind, bei Testkäufen (Name geändert, um die Käufe zu kontrollieren) von Volksbier und Tabak kaufen Sie die Ware wieder zurück, melden Sie sich bei der Übertragung des Geschäfts bei der Gemeinde.

Die Bewertung von VisaLeg besagt, dass Unternehmen, die die Vereinbarung (die Verbindung) abgeschlossen haben, akzeptiert haben, dass die Gemeinde Überprüfungen der Einhaltung der Vereinbarung durchführen kann (Formular Connection Visaleg-model unter www.länsstyrelsen. se/vastragotaland, 2011-09-01, und Per Blanck & Fredrik Spak, An evaluation of VisaLeg.nu, S. 7 im Abschlussbericht Juni 2005, Abteilung für Sozialmedizin, Sahlgrenska-Akademie an der Universität Göteborg.).

Gemäß der ausgearbeiteten Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde, der Verkaufsstelle Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, solange der Anschluss besteht, Kontrollkäufe und Inspektionen gemäß den des Alkohol- und Tabakgesetzes, nur Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren für Kontrollkäufe einzusetzen, der Verkaufsstelle ein Diplom oder Ähnliches auszustellen, aus dem hervorgeht, dass das Geschäft sichergestellt hat, dass der Kunde bei der Kontrolle des Kaufs von Volksbier/Tabak das 18.

Lebensjahr vollendet hat, den Einwohnern der Gemeinde angemessen mitzuteilen, dass sich die Verkaufsstelle durch den Verband verpflichtet hat, die Bestimmungen der Alkohol- und Tabakgesetze einzuhalten.

Anleitung für Testkäufe nach dem VisaLeg-Modell

Für die Durchführung der Testkäufe hat die Bezirksregierung des Landkreises Västra Götaland eine Anleitung und einen speziellen Kontrollkaufbericht erstellt, ein Material, das von der kommunalen Aufsichtsbehörde verwendet werden soll.

Das Material zeigt, dass es im Falle von Testkäufen einen speziell ernannten Kontrolleinkaufsmanager geben sollte, der dem städtischen Alkohol-/Tabakverwalter oder anderen Aufsichtsmitarbeitern am nächsten steht (Per Blanck & Fredrik Spak, An evaluation of VisaLeg.nu, final report Juni 2005, Social Medicine Sahlgrenska Academy an der Universität Göteborg und das Material des Visaleg-Modells am www.lansstyrelsen.se/vastragotaland, 2011-09-01).

Gemäß den Anweisungen muss die für die Inspektion verantwortliche Person vor der Durchführung mit den Jugendlichen die Vereinbarung des Testkaufs durchgehen und

in der Kartierung der Anwendung von Testkäufen Ds 2012:11

beschreiben, wie diese ablaufen sollen. Die Jugendlichen werden darauf hingewiesen, dass sie keinen Ausweis in den Laden mitbringen dürfen und wenn ein Ausweis verlangt wird, müssen die Jugendlichen angeben, dass sie keinen haben.

Auf die Frage, ob sie 18 Jahre alt sind, müssen sie angeben, dass dies der Fall ist. Wird ein Kauf verweigert, dürfen die Jugendlichen nicht nörgeln oder in irgendeiner Weise Druck zum Kauf ausüben. Beim Kontrollkauf müssen die Jugendlichen darauf achten, ob es an der Kasse ein Schild oder einen Aufkleber gibt, auf der die Altersgrenze hinweist oder wo sich die Ware befindet, welche Art von Aufkleber angebracht ist und welches Alter und Geschlecht der Verkäufer hat.

Wenn ein Kauf gewährt wird, muss die Quittung beigefügt werden, wenn sie vorgelegt wird, Es sollte keine Quittung angefordert werden.

Der Kontrolleinkaufsleiter ist für die praktischen Vorbereitungen der Testkäufe verantwortlich und verwaltet die für die Testkäufe verwendeten Barmittel. Er muss auch sicherstellen, dass der Kontrollkaufbericht im Testkauf verwendet wird.

Aus dem Material über das VisaLeg-Modell lässt sich nur ableiten, dass die Jugendlichen, die für den Testkaufauftrag rekrutiert werden, für den Einsatz eingestellt werden und dafür eine Vergütung erhalten.

Die Anleitung

für den Testkauf enthält auch eine Anleitung zur praktischen Umsetzung der Testkäufe. Nachdem die Jugendlichen abgeholt und eine Überprüfung der Vorkehrungen usw. vorgenommen wurde, erfolgt der Transport zu den vorher festgelegten Geschäften nach einer vorher festgelegten Liste. Das Parken findet außerhalb der Sichtweite des Ladens statt und den Jugendlichen wird gesagt, was im Laden kontrolliert werden soll und erhalten dafür Geld.

Während das Aufsichtspersonal im Auto bleibt, führen die Jugendlichen Kontrollieren Sie den Kauf in dem Sinne, dass sie versuchen, ein Sixpack Volksbier oder eine Dose Snus oder eine Packung Zigaretten in einem ausgewählten Geschäft zu kaufen. Wenn der Kontrollkauf abgeschlossen ist, gehen die Jugendlichen zum Auto, wo sie den Kontrollbericht ausfüllen. Die Betreuerinnen und Betreuer müssen die Vollständigkeit des Berichts einschließlich der Unterschriften der Jugendlichen überprüfen und den Bericht dann selbst unterschreiben.

Ist ein Kauf getätigt worden, muss das restliche Geld und ein eventueller Beleg an das Aufsichtspersonal übergeben werden.

In den Fällen, in denen die Jugendlichen Volksbier oder Tabak kaufen durften, betritt das Aufsichtspersonal den Laden. Das Aufsichtspersonal muss sich ausweisen und darüber informieren, dass Kontrollkäufe stattgefunden haben und dass die Verkäuferin gegen das Gesetz verstoßen hat, indem sie das Alter der Jugendlichen, die Probekäufe durchgeführt haben, nicht festgestellt hat.

Wenn es nicht der Ladenbesitzer oder Filialleiter ist, der die Ware verkauft hat, wird er oder sie kontaktiert und informierte-Ds

2012:11 Die Kartierung der Anwendung von Testkäufen

ist Ereignis. Der Name der Person, mit der das Aufsichtspersonal gesprochen hat, ist zu vermerken. Danach verlangt das Aufsichtspersonal, dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Wenn das Geschäft eine Verbindung nach dem VisaLeg-Modell signiert hat, beziehen Sie sich bitte auf die Verbindung.

Anschließend muss das Aufsichtspersonal mündlich darüber informieren, was für den Verkauf von Volksbier oder Tabak gilt, und die Merkblätter müssen in diesem Zusammenhang auch verteilt werden. Schließlich wird der Händler oder sein Vertreter darüber informiert, dass die Lizenzierungsstelle bezüglich des Vorfalls kontaktiert wird. Auch in den Fällen, in denen Einkäufe abgelehnt wurden, betritt das Aufsichtspersonal das Geschäft und informiert sie, dass ein Kontrollkauf durchgeführt wurde und dass sie den Kauf abgeschlossen haben.

Der Sachbearbeiter erhält eine unterschriebene Bescheinigung (Sonnenblumenkarte), dass der Testkauf abgelehnt wurde und die Visitenkarte des Aufsichtspersonals. Wenn der letzte Kontrollkauf getätigt wurde, werden die Jugendlichen an einer geeigneten Adresse abgesetzt.

Das Aufsichtspersonal erstellt den Kontrollkaufbericht für geeignete Schritte.

Maßnahmen nach abgeschlossenen Testkäufen

Im Material des Visaleg-Modells wurden Vorlagen erstellt, die von der Gemeinde verwendet werden können, um Filialen zu benachrichtigen, die bei einem Testkauf ihr Alter nicht festgestellt haben.

Gemeinsam ist den Vorlagen, dass sie zunächst einen Hintergrund für das Geschehene liefern und dann die geltende Gesetzgebung beschreiben. In den Vorlagen heißt es, dass im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Kontrollkaufs eine Untersuchung eingeleitet wurde, und in diesem Zusammenhang wird in der Regel darauf hingewiesen, dass eine Person, die gegen die Bestimmungen verstoßen hat, zu Verwaltungsmaßnahmen nach dem Alkoholgesetz bzw.

dem Tabakgesetz verurteilt werden kann. Die Mitteilung endet damit, dass dem Unternehmen Gelegenheit gegeben wird, eine Erklärung abzugeben und darüber zu informieren, dass die Angelegenheit auch dann entschieden werden kann, wenn das Unternehmen sich nicht zu der Angelegenheit äußert.

Die Bezirksregierung stellt in ihrem Schreiben an den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten fest, dass die Gemeinden die Testkäufe nicht genutzt haben, um Maßnahmen mit Unterstützung von Alkohol und Alkohol zu ergreifen des Tabakgesetzes.

Die Testkäufe nach dem VisaLeg-Modell wurden nur vom Verwalter der Gemeinde, der das Geschäft besuchte und über die Ergebnisse des Testkaufs informierte, in der Filiale zurückgekauft (siehe Schreiben der Bezirksregierung der Provinz Västra Götaland an den Parlamentarischen Bürgerbeauftragten 2010-01-21, Ref. Nr. 705-960-2010).

Erhebung über die Anwendung von Testkäufen Ds 2012:11

6.4.4.

Das Sanktionsmodell

Einführung

Vor

2010 arbeitete die Stadt Malmö mit Testkäufen als Methode der Überwachung. Die verwendete Methode wies große Ähnlichkeiten mit dem VisaLeg-Modell auf, unterschied sich jedoch in einigen entscheidenden Punkten in Bezug auf Zweck, Umsetzung und Nachverfolgung durch Kontrollkäufe und den Einsatz administrativer Maßnahmen. Um diese Methode von den anderen zu unterscheiden, nennt die Arbeitsgruppe sie das Sanktionsmodell.

Der Zweck des Testkaufs

Die Stadt Malmö hat angegeben, dass der Zweck der Testkäufe darin bestand,

1. die Geschäfte dazu zu bringen, ihre Routinen zur Alterskontrolle zu verbessern, Die Testkäufe

zeigen, wie die Selbstüberwachungsprogramme der Geschäfte in der Praxis funktionieren,

2. um darüber informiert zu werden, ob und wie die Aufsicht der Stadt Malmö mit Informationen über die

Altersüberprüfung im Verkauf arbeitet,

3.

um Geschäfte, die bei Testkäufen durchgefallen sind, mit Kontrollkäufen (bei denen es sich um Folgetestkäufe handelt) zu verfolgen

und Geschäfte, in denen Hinweise auf minderwertige Verkaufsroutinen und Verkäufe an Minderjährige eingegangen sind,

4. Eindeutige Nachweise dafür zu erhalten, dass Verkäufe mit minderwertigen Verfahren zur Altersüberprüfung getätigt werden

, was das Risiko eines Verkaufs an Minderjährige mit sich bringt.

Die Beweise können in Form von Sanktionen gegen das Geschäft verwendet werden.

Die

tatsächliche

Umsetzung der Testkäufe nach dem Sanktionsmodell ist sehr nah an der Struktur des VisaLeg-Modells, zum Beispiel im Hinblick auf Routinen für Ladenbesuche und Wiederkäufe. Die Jugendlichen, die für Probekäufe in der Stadt Malmö eingestellt wurden, wurden eingestellt und Vergütung für den Auftrag.

Ein Unterschied zwischen den verschiedenen Modellen besteht darin, dass die Jugendlichen, die die Testkäufe in der Stadt Malmö durchführen sollten, anders als bei VisaLeg von einer eigens ernannten Jury ausgewählt wurden, um sicherzustellen, dass die Jugendlichen etwa 18 Jahre alt und nicht deutlich älter als ihr Alter sind.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

Darüber hinaus unterscheiden sich die Methoden dadurch, dass die Stadt Malmö vor der Durchführung des Testkaufs ein Informationsschreiben über die Maßnahme an alle Verkaufsstellen von Volksbier, Zigaretten und Snus verschickt hat. In dem Schreiben wurde über den Zweck des Testkaufs, die für den Verkauf geltenden Regeln und die Tatsache, dass Testkäufe im Laufe des Jahres stattfinden werden, informiert.

Darüber hinaus wurde darüber informiert, dass die Testkäufe an einer zufälligen Auswahl der Geschäfte der Stadt in allen Bezirken durchgeführt werden und dass der Laden von 18- bis 19-jährigen Jugendlichen besucht wird, die versuchen, Volksbier, Zigaretten oder Snus zu kaufen. Geschäfte Wer die Testkäufe bestanden hat, wird im Nachhinein darüber informiert und erhält ein Zertifikat. In dem Informationsschreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass in den Fällen, in denen die Jugendlichen kaufen durften, das Aufsichtspersonal sofort in die Filiale zurückkehrt und darüber informiert, dass ein Testkauf stattgefunden hat.

Die Geschäfte, die ohne Überprüfung der Identität während der Testkäufe verkaufen, werden kontaktiert und darüber informiert, dass die Stadt Malmö eine Untersuchung gegen das Geschäft eingeleitet hat. Anschliessend werden in dem Schreiben die administrativen Sanktionen beschrieben, die bei fehlenden Identitätskontrollen verhängt werden können. Der Brief endete mit der Ankündigung der Stadt Malmö, dass sie von den Geschäften der Stadt erwarte, dass sie die Regeln kennen und befolgen, die beim Verkauf von Volksbier und Tabakwaren gelten.

Ein weiterer sehr zentraler Unterschied besteht darin, dass das Sanktionsmodell, anders als beispielsweise VisaLeg, dazu führte, dass die Stadt Malmö auf Verwaltungsmaßnahmen zurückgriff. Die Stadt Malmö kam in Fällen, in denen Mängel in Bezug auf die Alterskontrolle, um solche mit zusätzlichen Testkäufen zu verfolgen, die als Kontrollbesuche bezeichnet wurden. Diese Kontrollbesuche könnten auf lange Sicht, wenn Mängel festgestellt werden, die Grundlage für Verwaltungsmaßnahmen bilden.

Seit Ende 2009 werden in der Stadt Malmö jedoch keine Test- und Kontrollkäufe mehr durchgeführt.

Aus einem Prüfbericht über die Aufsicht der Stadt Malmö über den Alkoholausschank und den Verkauf von Volksbier und Tabak geht hervor, dass die Stadt Malmö im Jahr 2008 62 Kisten für Volksbier und Tabak eröffnet hat. Im Jahr 2009 wurden 91 Fälle und im Jahr 2010 7 Fälle eröffnet. Im Jahr 2008 erließ die Stadt Malmö 29 Entscheidungen über Sanktionen in Fällen von Tabak und Volksbier, im Jahr 2009 wurden 40 Entscheidungen über Sanktionen erlassen und im Jahr 2010 wurde nur 1 Beschluss über Sanktionen erlassen.

Der Hauptgrund für den Rückgang der Zahl der eröffneten Fälle liegt laut Prüfbericht darin, dass seit 2010 keine Testkäufe mehr möglich sind. Darüber hinaus In dem Bericht heißt es, dass im Jahr 2011 mehr als 20 Untersuchungen aus dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, da es nicht möglich war, mutmaßliche Mängel ohne Testkäufe/Kontrollkäufe nachzuweisen (siehe

Mapping of the application of test purchases Ds 2012:11

Audit report, Permit Unit in the City of Malmö, Decided by the College of Auditors 2011-10-19, Audit Office in the City of Malmö).

6.5. Urheberrecht Umfang der Testkäufe: eine Umfrage

6.5.1. Einleitung

Im Rahmen der Befragung hat die Arbeitsgruppe eine Befragung durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, zu klären, in welchem Umfang die Behörden sowohl vor als auch nach der Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten im Dezember 2009 Testkäufe getätigt haben, welche Verfahren usw. bei der Durchführung von Testkäufen angewandt wurden und welche Maßnahmen die Behörden nach der Durchführung von Testkäufen ergriffen haben.

Eine Zusammenfassung der Antworten der County Administrative Boards ist in Tabelle 6.2, Anhang 2 enthalten.

Soweit die Arbeitsgruppe feststellen konnte, gab es keine Testkäufe im Einzelhandel mit bestimmten rezeptfreien Arzneimitteln und Nikotinarzneimitteln.

6.5.2. Vorkommen von Testkäufen in den Jahren 2008 bis 2011

Die

Bezirksverwaltungen wurden gebeten, darüber Bericht zu erstatten, wie viele der Gemeinden des Landes im Zeitraum 2008 bis 2011 Testkäufe durchgeführt haben und welche Schwerpunkte die Testkäufe in Bezug auf Verkaufsmethoden und Warenarten hatten.

Die Frage beschränkte sich auf die Testkäufe der Behörden in den Landkreisen.

Tabelle 6.3 Anzahl der Gemeinden, in denen im Jahr 2008 Testkäufe (Alterskontrolle) durchgeführt wurden 2011 und für welche Tätigkeiten die Testkäufe getätigt wurden

Lizenzierter Ausschank von alkoholischen Getränken

Ausschank von Volksbier Einzelhandel

mit

Volksbier Einzelhandel

mit Tabak

2008 87 11 75 77 2009 67 10 101 144 2010 11 3 7 2011 2 2 Im

Einzelhandel ist zwischen 2008 und 2009 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Danach wurde der Testkauf als Methode weitgehend eingestellt.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

6.5.3. Routinen für die Durchführung von Testkäufen

Die

Umfrageantworten der Kreisverwaltungen deuten darauf hin, dass es dokumentierte Verfahren für die Durchführung von Testkäufen bei Landräten und Gemeinden in unterschiedlichem Umfang und in unterschiedlicher Qualität gibt.

In einigen Fällen wird auf die Anwendung der Methode des verantwortungsvollen Alkoholausschanks sowie auf das VisaLeg-Modell verwiesen. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass sich kein einheitliches Bild über die Existenz schriftlicher Routinen, deren Inhalt oder Qualität ergibt.

Drei Landräte berichten, dass Testkäufe durchgeführt wurden, obwohl nach eigenen Angaben keine dokumentierten Verfahren vorhanden waren.

Im Übrigen hat sich im Allgemeinen herausgestellt, dass die Verantwortlichkeiten zwischen der Person(en), die die Testkäufe durchgeführt hat, und dem öffentlichen Auftraggeber nicht im Einzelnen festgelegt wurden, abgesehen davon, dass die Entschädigung für den Auftrag festgelegt wurde. Es gibt Informationen in den Umfrageantworten, aus denen hervorgeht, dass Schulungen und Anweisungen für diejenigen erteilt wurden, die die Testkäufe durchgeführt haben, aber auch dies war zwischen den öffentlichen Auftraggebern unterschiedlich.

Was die Kontrolle der Testkäufe durch die Behörden anbelangt, so wurde regelmäßig festgestellt, dass diese nur darin bestand, dass sich ein Vertreter der Behörde in der Nähe der besuchten Verkaufsstelle aufhielt. Darüber hinaus hat die Person, die die Testkäufe getätigt hat, Aufzeichnungen über ihre Beobachtungen und den Ablauf der Ereignisse geführt.

Aus den Antworten der Bezirksverwaltungen geht auch hervor, dass in einigen Landkreisen Testkäufe über externe Anbieter, wie z.

B. Beratungsunternehmen, durchgeführt wurden. Insgesamt wird jedoch festgestellt, dass der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, in diesen Situationen über eine gute Einsicht und Kontrolle verfügt zu haben.

6.5.4. Maßnahmen nach abgeschlossenen Testkäufen

Es wird immer wieder festgestellt, dass die Prüfkaufsbehörde im Zusammenhang mit dem Einzelhandelsverkauf von Volksbier und Tabak Anforderungen an Rückkäufe gestellt hat.

Nicht Selten wurde unmittelbar nach abgeschlossenen Testkäufen Kontakt mit der Verkaufsstelle aufgenommen, um Ergebnisse zu melden und über geltende Vorschriften zu informieren. Aus einem Landkreis wird berichtet, dass eine Gemeinde dazu übergegangen ist, Verwaltungsmaßnahmen anzuwenden (Kreis Skåne, Stadt Malmö).

Umfrage zur Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

6.6.

Konsultation Einleitung

In der Stellenbeschreibung der Arbeitsgruppe heißt es, dass es eine Erhebung und Analyse der Erfahrungen der Behörden geben wird, die vor der Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten im Dezember 2009 Testkäufe getätigt haben. Die Arbeitsgruppe wird sich auch an den Erfahrungen der Unternehmen mit Testkäufen beteiligen, die von beiden Behörden und unter der Schirmherrschaft der Unternehmen durchgeführt wurden.

Wie in Abschnitt 6.5 beschrieben, wurde ein Teil der Befragung durch einen Fragebogen an alle Bezirksverwaltungsräte durchgeführt. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe Informationen aus den Konsultationen mit dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit, Die Agentur für Medizinprodukte (STAD), die nationale Polizeibehörde, der schwedische Verband der Gemeinden und Regionen, der Verband der kommunalen Alkoholverwalter und der Verband der Alkoholbeauftragten der Bezirksverwaltungen.

Um Zugang zu den Erfahrungen der betroffenen Branchen mit Testkäufen zu erhalten, fanden Konsultationen mit dem schwedischen Handelsverband, dem schwedischen Lebensmittelhandel, dem schwedischen Verband der Hotel- und Restaurantunternehmer und dem schwedischen Apothekenverband statt. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung dessen, was die Arbeitsgruppe während der Konsultationen zusammengetragen hat.

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit hat auf der Grundlage der Entscheidung der parlamentarischen Bürgerbeauftragten den Standpunkt eingenommen, dass Testkäufe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Alkohol und Tabak weder als Kontrolle noch als Messmethode verwendet werden können.

Dies hat unter anderem dazu geführt, dass sich das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit nicht mehr in der Lage sieht, die Bemühungen um den Kauf von Tests finanziell zu unterstützen.

In der Forschung konnte festgestellt werden, dass Supervision eine effektive Methode bei barrierefreier Arbeit ist. Es gibt jedoch keine umfassende Wissensübersicht, wenn es um Testkäufe geht und welche Wirkung diese haben.

Auf der Grundlage einzelner Studien glaubt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit jedoch sagen zu können, dass Testkäufe ein sehr gutes Follow-up-Instrument für die Überwachung der Altersgrenzkontrolle sind und dass es wichtig ist, dass die Überwachung und der Testkauf kontinuierlich stattfinden und dass der Aufwand nicht nur wenige Male im Jahr ausreicht.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

Das Modell CITY

IN THE CITY geht davon aus, dass Testkäufe als Messinstrument für die Bewertung dessen verwendet werden sollen, was getan werden muss.

Bei der Berichterstattung über die Testkaufergebnisse innerhalb des STAD-Modells werden diese anonymisiert. Das Modell basiert zum Teil auf der Zusammenarbeit mit der Industrie und es herrscht ein fragiles Klima der Zusammenarbeit, in dem Testkäufe als Aufsichtsmethode nicht wirklich hineinpassen. Das STAD-Modell sollte keine repressiven Elemente enthalten, aber die Methode ist ein fortschrittliches Instrument, um eine Ausschank von Alkohol in Übereinstimmung mit dem Alkoholgesetz.

Wichtige Elemente des STAD-Modells sind das Panel, das beurteilt, welche Jugendlichen für den Einsatz geeignet sind, und dass bei den Testkäufen standardisierte Dokumente verwendet werden.

Innerhalb von STAD wird es als bedauerlich angesehen, dass das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit auf der Grundlage der Entscheidung des parlamentarischen Bürgerbeauftragten es nicht für möglich hält, Testkäufe als Messmethode zu verwenden, selbst wenn diese in einem nicht identifizierten Bundesstaat gemeldet werden.

Der Medizinprodukteagentur

ist derzeit nicht bekannt, wie die Altersgrenze für den Handel mit rezeptfreien Arzneimitteln und Nikotinpräparaten eingehalten wird. Auf der anderen Seite gibt es keine Hinweise auf eine mangelnde Alterskontrolle im Handel. Die Arzneimittelagentur hat keine Testkäufe zur Altersüberprüfung in Bezug auf den Verkauf von Nikotinmedikamenten in Apotheken veranlasst. Nach Kenntnis der Medizinprodukteagentur haben die Kommunen auch im Einzelhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln keine Testkäufe zur Altersverifikation durchgeführt.

Die Medizinprodukteagentur hat keine Gesamtbild der Aufsicht über die Gemeinden, da die Agentur die Tätigkeiten der Gemeinden nicht beaufsichtigt, sondern der Auffassung ist, dass dieser Aufsichtstätigkeit eine geringe Priorität eingeräumt wird.

Die Association of County Administrative Boards ' Alcohol Administrators (FLA)

FLA gibt an, dass Testkäufe zum Teil als Methode zur Kartierung im Rahmen eines verantwortungsvollen Alkoholausschanks und zur Entwicklung eines Lagebildes für den Einzelhandel und zum Teil als Aufsichtsinstrument verwendet wurden, insbesondere bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften im Einzelhandel.

Die Entscheidung des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten hat zur Folge gehabt, dass der Umfang der Aufsicht der Gemeinden erheblich eingeschränkt wurde, zumindest was den Teil betrifft,

der auf den Einzelhandel ausgerichtet

war

. Infolge der reduzierten Aufsicht hat sich die Einhaltung der Vorschriften im Einzelhandel verschlechtert, was durch die in einigen Landkreisen durchgeführten Basismessungen gestützt wird.

Insbesondere wurde festgestellt, dass sich die Einhaltung der Gesetze im Tabakhandel in einigen Bereichen verschlechtert hat, was bedeutet, dass das Vorkommen von illegalem Tabak zugenommen hat. Die Erklärung, die man geben kann, ist, dass weniger skrupellose Händler wissen, dass es keine Aufsicht gibt und dass es daher einen Freifahrtschein gibt.

Laut dem Haushaltsschreiben der Regierung sollen sich die Bezirksverwaltungsräte für eine strengere Aufsicht zwischen den Gemeinden des Landes einsetzen.

Die FLA stellt jedoch fest, dass keine Methoden für diese verschärfte Aufsicht vorgestellt wurden.

Die FLA weist darauf hin, dass das System der Selbstkontrollprogramme auf lokaler Ebene oft schlecht funktioniert. Meist ist der zuständige Händler mit der Funktion des Programms nicht sehr vertraut und es wird daher nur selten bei der Selbstinspektion des Geschäfts eingesetzt.

Der Verband der kommunalen Alkoholverwalter (KAF) KAF

stellt fest, dass es Unterschiede in der Art und Weise gibt, wie die Gemeinden die Überwachung von Alkohol, Tabak und Arzneimitteln organisiert haben.

Drei Es kann zwischen den für die Aufsicht zuständigen Verwaltungen unterschieden werden: die Sozialverwaltung, die Umweltverwaltung und die Gemeindeverwaltung. Am weitesten verbreitet ist, dass die Aufsicht den Sozialdiensten der Gemeinden unterliegt, wobei der Sozialausschuss das Entscheidungsgremium ist. Hier geht es vor allem um die Überwachung des Verkaufs von Alkohol und Tabak. Die Überwachung des Verkaufs von Arzneimitteln liegt in der Regel in der Verantwortung der Umweltverwaltungen.

In den Fällen, in denen die Aufsicht dem Gemeindevorstand obliegt, beschränkt sich diese in der Regel auf den Verkauf von Alkohol. Die getrennten Organisationen der Gemeinden für die betreffenden Aufsichtstätigkeiten haben teilweise zu unterschiedlichen Verhängungen von Verwaltungssanktionen geführt.

Die KAF kommt zu dem Schluss, dass sich die Compliance im Einzelhandel mit Tabakerzeugnissen deutlich verschlechtert hat, seit die Behörden die Probekäufe eingestellt haben.

Ds 2012:11 Erhebung über die Anwendung von Testkäufen

Schwedischer Verband der Gemeinden und Regionen (SKL)

Nach Kenntnis von SALAR ist die Umsetzung des Testkaufs in den Gemeinden des Landes unterschiedlich. SKL hat die Erfahrung gemacht, dass die Kommunen eine für sie handhabbare Art der Umsetzung wählen. So kann es zum Beispiel sein, dass sich eine Kommune dafür entscheidet, keine jährlichen Testkäufe durchzuführen, sondern sich mit längeren Abständen begnügt.

Auch die Routinen zur Durchführung der Testkäufe unterscheiden sich, z.B. welche Waren für die Testkäufe ausgewählt werden.

Das National Police Board (RPS)

Eine der nationalen Aufgaben der Polizei ist die Bekämpfung von Gewalt im öffentlichen Raum. Die Kneipen sind ein wichtiger Schauplatz in dieser Arbeit und der Fokus der Polizei liegt darauf, der Überbewirtung entgegenzuwirken. Die verschiedenen Polizeibehörden üben die Aufsicht nach dem Alkoholgesetz aus, entweder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder unabhängig voneinander.

Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist von Land zu Land unterschiedlich, je nachdem, welche Ressourcen sowohl bei der Polizei als auch bei der Gemeinde zur Verfügung stehen.

RPS hat Im Bereich der Aufsicht über den Einzelhandel mit Volksbier und Tabak hat sie keine besonderen Tätigkeiten eingeleitet oder anderweitig auf eine Genehmigung für die Überwachung dieser Produktgruppen gedrängt. Auch dürfte es nach Kenntnis von RPS keine größere Aufsichtstätigkeit der Polizeibehörden in diesem Bereich geben.

Der schwedische Handelsverband, der schwedische

Lebensmittelhandelsverband und der schwedische Lebensmittelhandelsverband (Handeln) weisen darauf hin, dass die Kontrolle der Branche wichtig ist und dass die Testkaufmethode ein gutes Instrument ist, um zu kontrollieren, wie die Branche mit Verkaufsverboten an Minderjährige umgeht. Der Handel wendet sich jedoch gegen die Art und Weise, wie die UNF Testkäufe durchgeführt hat.

Die UNF hat Minderjährige, aber mit älterem Aussehen in ihren Überprüfungen eingesetzt. Diese kriminellen Provokationen wurden von der UNF als Grundlage für Berichte sowohl an die Kommunen als auch an die Polizeibehörden verwendet.

Der Handel arbeitet proaktiv daran, Verkäufe an und hat unter anderem einen Branchenleitfaden erstellt, der sowohl Informationen, z.B. Vorschläge für Selbstkontrollprogramme, als auch Schulungsinitiativen enthält.

Kartierung der Anwendung des Testkaufs Ds 2012:11

Im Zeitraum 2003-2007 führte der Einzelhandel in Zusammenarbeit mit dem Alkoholausschuss und dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit zweimal im Jahr branchenweite Studien zum Testkauf an zufälligen Orten im ganzen Land durch. Die Ergebnisse dieser Studien wurden in zwei Zusammenstellungen von Statistics Sweden vorgestellt (Statistics Sweden, Erhebung über die Alterskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel, Testkauf von Zigaretten im Herbst 2004 und Erhebung über die Alterskontrolle auf dem Lebensmittelmarkt, Testkauf von Volksbier im Frühjahr 2006).

Die branchenweiten Testkäufe wurden 2007 eingestellt und es liegt nun an den Händlern selbst, Testkäufe durchzuführen. Die großen Konzerne führen heute regelmäßig solche Inspektionen durch. In einigen Gruppen finden Testkäufe in so häufigen Abständen statt, dass alle vierzehn Tage in bestimmten Arten von Geschäften zu hohen Kosten, etwa sieben Millionen Kronen pro Jahr. Wenn ein Mitarbeiter dabei erwischt wird, wie er die Alterskontrolle systematisch vernachlässigt, kann dies zu einer Versetzung führen.

Die Branche arbeitet viel mit interaktiven Schulungen und es wird im Selbstüberwachungsprogramm des Geschäfts vermerkt, dass der Mitarbeiter die Schulung abgeschlossen hat.

Das STAD-Modell wird laut den schwedischen Einzelhändlern als gute Arbeitsweise hervorgehoben. Als besonders wertvoll wird die Struktur des Modells mit Kooperationsgesprächen zwischen der Aufsichtsbehörde, der Polizei und dem Einzelhandel hervorgehoben.

Bei diesen Treffen kann ein gemeinsames Bild der Lage gewonnen und über den Handlungsbedarf diskutiert werden.

Auch die Aufsicht durch die Behörden wird als wichtig erachtet, unter anderem, weil durch die Aufsicht unlauterem Wettbewerb zwischen Einzelhändlern entgegengewirkt werden kann, so wurde beispielsweise die Präsenz weniger skrupelloser Tabakeinzelhändler festgestellt. Da die Kommunen Aufsichtsgebühren erheben, ist es auch wichtig, dass sie die Aufsicht durchführen.

Der Ausgangspunkt sollte sein, dass: Die Behörden sollten der Branche helfen, und Sanktionen sollten nicht im Mittelpunkt der Kontakte zwischen der Aufsichtsbehörde und dem einzelnen Händler stehen.

Die Testkäufe sind eine effektive Form der Überwachung, nicht zuletzt als Diskussionsgrundlage zwischen Industrie und Behörden.

Wichtig sind auch die Selbstüberwachungsprogramme der Branche.

Unterschiede gibt es jedoch bei den Bedingungen für die Selbstkontrolle, da sich die großen Lebensmittelketten an einem anderen Ort befinden als die kleinen Tabakläden. Die Tatsache, dass die Industrie eine Selbstkontrolle betreibt, bedeutet nicht, dass die Behörden keine Probekäufe durchführen sollten. Im Gegenteil, der Dialog profitiert von einer ähnlichen Basis zwischen den Unternehmen und den Behörden.

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Probekäufen

Für

den Verkauf von Arzneimitteln hat die Agentur für Medizinprodukte einen Leitfaden erstellt.

Auch im Einzelhandel wurden Kontrollprogramme entwickelt, die mittlerweile zum Industriestandard gehören.

Sveriges Hotell & Restaurantunternehmer (SHR)

SHR behauptet, dass die Behörden heute manchmal bei ihren Maßnahmen in Bezug auf die Aufsicht über den Ausschank und die Intervention gegen Ausschanklizenzen versagen, zum Beispiel durch unterschiedliche Beurteilungen in ähnlichen Fällen.

SHR sieht eine Gefahr darin, den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit zu geben, Testkäufe zu individualisieren. Derzeit gibt es einen guten Dialog zwischen Polizei, Kommunen und Unternehmen in Form von Kartierungsstudien nach dem STAD-Modell.

SHR betont, dass die Schulung des Ausschankpersonals im verantwortungsvollen Ausschank von Alkohol die wichtigste Maßnahme ist, um den Ausschank von Alkohol an Minderjährige und Personen, die merklich berauscht geworden sind, zu verhindern.

Dem schwedischen Apothekenverband

sind keine Testkäufe bekannt, um die Altersüberprüfung von Nikotinmedikamenten durch Apotheken zu überprüfen. Sie haben auch nicht das Gefühl, dass es ein Problem mit dem Verkauf gibt an Minderjährige. Einzelne Apotheken haben jedoch ähnliche Methoden angewandt, um zu überprüfen, wie das Personal Kunden behandelt und Informationen über die verkauften Medikamente bereitgestellt hat.

6.7. Urheberrecht Probekäufe im Ausland: eine internationale Perspektive

6.7.1. Einleitung

Die Arbeitsgruppe wird untersuchen, ob Testkäufe in anderen Ländern in ähnlichen Bereichen angewendet werden.

In Schweden gibt es kein Gesamtbild über die Verbreitung von Testkäufen im Ausland. Die Arbeitsgruppe hat daher versucht, die Prävalenz von Testkäufen zu erfassen, indem sie einen Fragebogen an ein Netzwerk von EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Arbeitsgruppe der Kommission für die Umsetzung der EU-Alkoholstrategie, CNAPA

Mapping of the application of test purchases Ds 2012:11

(Committee on National Alcohol Policy and Action), und an Norwegen mit Fragen zum Auftreten von Testkäufen, zur Regulierung usw.

in jedem Land geschickt hat. zum Teil durch meine eigenen Recherchen, hauptsächlich durch Internet.

Der Fragebogen wurde von zehn Ländern beantwortet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Testkäufe in einer Reihe von Ländern stattfinden und die Anwendung dann oft gesetzlich geregelt ist (siehe Tabelle 6.4, Anhang 3). Nicht selten gehören zu den Methoden dann auch die kriminelle Provokation.

Zusammenfassend kann der Konzern nicht behaupten, eine vollständige Erhebung über das Auftreten von Testkäufen im Ausland durchgeführt zu haben. Stattdessen werden im Folgenden einige Beispiele für solche Methoden, die damals verwendeten Vorschriften und die herausgegebenen Richtlinien aufgeführt. Die Beispiele stammen aus einigen der angelsächsischen Länder, der Schweiz und Deutschland. Es wurde auch keine vollständige Überprüfung der Vorschriften dieser Länder vorgenommen, aber der Bericht konzentrierte sich auf die Richtlinien der einzelnen Länder für Testkäufe.

6.7.2. England und Wales

Gesetzliche Bestimmungen

In England und Wales ist es nicht gestattet, Alkohol an Personen zu verkaufen, die unter dem 18 Jahre (Section 146 Licensing Act 2003). Eine Person unter 18 Jahren darf ebenfalls keinen Alkohol kaufen oder versuchen, Alkohol zu kaufen (Abschnitt 149 des Lizenzgesetzes von 2003). Ausnahmen von dieser Regel gibt es jedoch für Käufe oder versuchte Käufe von Minderjährigen, die auf Verlangen der Polizei oder eines anderen Beamten, der im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben handelt, erfolgen.

Der Zweck der Befreiung besteht darin, Testkäufe zu ermöglichen. Probekäufe sind somit auch dann erlaubt, wenn dies nicht gesetzlich geregelt ist. Die Idee hinter den Testkäufen ist, dass diese Teil der Gesamtaufsichtsarbeit sein und nicht als isolierte Maßnahmen betrachtet werden sollten. Der Zweck der Testkäufe besteht darin, die Einhaltung der Gesetze zu bewerten und zu verbessern.

In

Ermangelung einer gesetzlichen Regelung für Testkäufe finden sich Hinweise hierfür in einem Handbuch für Testkäufe von Alkohol, Tabak, Feuerwerkskörpern und Messern,

Ds 2012:11 Kartierung der Anwendung von Testkäufen

die Empfehlungen für die Durchführung des Testkaufs enthält.

Das Handbuch enthält Themen wie Risikobewertung, Rekrutierung junger Menschen und Bildung (LACORS, A practical guide to test purchasing, März 2010, www.lacors.gov.uk).

Die Nutzung des Handbuchs wurde unter anderem vom Innenministerium genehmigt. Die lokalen und polizeilichen Behörden verfügen jedoch über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Organisation ihrer eigenen Testbeschaffungsaktivitäten auf der Grundlage der lokalen Bedürfnisse und Prioritäten.

Der lokalen Behörde, die Testkäufe anwendet, wird empfohlen, Analysen auf der Grundlage einer Vielzahl von Szenarien durchzuführen, die von der Rekrutierung von Testpersonen bis zur tatsächlichen Durchführung der Testkäufe reichen, einschließlich Risikobeschreibungen, Vorschlägen zur Risikominimierung usw. Das Handbuch betont, dass Risikobewertungen besonders wichtig sind, wenn Testkäufe an Betriebe mit Alkohollizenzen gerichtet sind.

Rekrutierung Für den Prozess der Das Handbuch listet eine Reihe von Faktoren auf, die bei der Auswahl und Einstellung junger Menschen für die Aktivitäten zu berücksichtigen sind. Es wird betont, dass die Behörden sicherstellen müssen, dass der Jugendliche und seine Eltern/Erziehungsberechtigten genau wissen, was die Probekäufe mit sich bringen und welche Konsequenzen dies in Fällen haben kann, in denen illegale Verkäufe stattfinden.

Zusätzlich muss eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, dass der Jugendliche als Testperson fungiert, eingeholt werden. Werden die Testkäufe als sog. kriminelle Provokation veranstaltet und sollen als Grundlage für ein Gerichtsverfahren dienen, muss die Behörde Unterlagen anfordern, die das Alter des Jugendlichen belegen. Jugendliche, die jünger als das für den Kauf des Produkts angegebene Alter sind, müssen zum Zwecke der Durchführung des Testkaufs verwendet werden.

Der Jugendliche darf auch nicht älter aussehen als sein tatsächliches Alter. Die Beurteilung des Aussehens eines jungen Menschen in Bezug auf das Alter ist keine exakte Wissenschaft, aber es sollte versucht werden, junge Menschen zu finden, die repräsentativ für ihre Alterskategorie sind. Die Faustregel für Die Einschätzung in diesem Teil ist, wie die durchschnittliche Person (vernünftige/weise Person) das Alter des jungen Menschen wahrnehmen würde.

Das Handbuch weist auch darauf hin, dass die Fürsorge für den jungen Menschen und sein Wohlergehen von größter Bedeutung ist. Für die Zwecke der Auslegung dieses