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Bei elektronischen Verschreibungen werden die Verschreibungen an das Register der Nationalen Arzneimittelliste übermittelt.

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Neben dem Schreiben neuer Rezepte haben verschreibende Ärzte die Möglichkeit, die Medikationsliste des Patienten auf dem neuesten Stand zu halten, indem sie beispielsweise ein bestehendes Rezept aktualisieren oder ein veraltetes Rezept kündigen. Die Aktualisierung einer bestehenden Verschreibung kann z.B. relevant sein, wenn die Darreichungsform oder Dosierung geändert werden soll. Die Erneuerung oder der Ersatz einer Verschreibung, wenn der Patient seine medikamentöse Behandlung fortsetzen soll, verringert das Risiko einer falschen oder doppelten Medikation, da die Verschreibung nicht als Duplikat bestehen bleibt, sondern automatisch beendet wird.

Die Aktualisierung der Liste ist eine Voraussetzung, um ein genaues Bild der die verschriebenen Medikamente des Patienten.

Die aktualisierte Liste der Verschreibungen und Rücknahmen wird dann in anderen Systemen angezeigt, die Informationen aus der Nationalen Arzneimittelliste abrufen.

Zugriff und Einwilligungen

Um auf die Informationen eines Patienten zugreifen zu können, sind die richtige Berechtigung, ein gültiger Zweck und die Zustimmung des Patienten erforderlich.

Zulässige Zwecke und die richtige Genehmigung haben:

  • Angehörige der Gesundheitsberufe, die berechtigt sind, Arzneimittel oder andere Güter zu verschreiben, um die sichere Verschreibung von Arzneimitteln und anderen Gütern für einen Patienten zu gewährleisten; zur Vorbereitung der Pflege oder Behandlung eines Patienten oder zur Ergänzung der Patientenakte,
  • einer
  • Krankenschwester ohne Befugnis, Arzneimittel oder andere Güter zu verschreiben, eines Ernährungsberaters und eines Apothekers im Gesundheitssystem, zur Vorbereitung der Pflege oder Behandlung eines Patienten oder zur Ergänzung der Patientenakte.

Eine Einwilligung in der Nationalen Arzneimittelliste bedeutet, dass der Patient damit einverstanden ist, dass Angehörige der Gesundheitsberufe die Informationen lesen.

Der Zweck besteht darin, die Privatsphäre des Patienten zu schützen, da Patienten sich nicht gegen die Eintragung ihrer Daten in die Nationale Arzneimittelliste entscheiden können. Die Einwilligung muss freiwillig sein, aktiv erteilt und von der befragten Person bestätigt werden. Der Befragte muss darüber informiert worden sein, was die Einwilligung mit sich bringt.

Es gibt drei Arten von Einwilligungen:

  • vorübergehende Einwilligung
  • ,
  • aufgezeichnete, befristete Einwilligung
  • ,
  • Dosiseinwilligung.

Für die Beantragung des Zugriffs durch einen verschreibenden Arzt gilt:

  • Der Nutzer muss die Einwilligung des Patienten eingeholt haben Lesen Sie die Verschreibungs- und Entzugsinformationen aus der Nationalen Arzneimittelliste.
  • Auch wenn der Konsument nicht die Zustimmung des Patienten hat, kann ein verschreibender Arzt sehen, ob dem Patienten Betäubungsmittel oder andere spezielle Medikamente verschrieben wurden, aber nicht, um welche Medikamente es sich handelt.
  • Wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu geben, kann es in bestimmten Situationen möglich sein, stattdessen den Notfallzugang oder die mutmaßliche Einwilligung zu nutzen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen um eine Einwilligung gebeten werden, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Bedeutung der Einwilligung verstanden haben.

Jeder Zugriff, den Angehörige der Gesundheitsberufe auf die Nationale Medikationsliste tätigen, wird protokolliert und steht dem Patienten zur Verfügung.

Blockierte Informationen

Sowohl Patient als auch verschreibender Arzt Informationen in der Nationalen Arzneimittelliste verbergen können, Patient aus Gründen der Privatsphäre und verschreibender Arzt aus Gründen der Vertraulichkeit.

Wenn der Patient die Verschreibungs- und Entzugsinformationen aus Datenschutzgründen blockiert hat, werden die verschreibenden Ärzte darüber informiert, wenn sie sich die Medikationsliste des Patienten ansehen.

Um gesperrte Daten zu sehen, muss der Patient eine besondere Einwilligung dazu geben.

In einigen Fällen können verschreibende Ärzte feststellen, dass ein Patient in Gefahr sein könnte, wenn der Patient selbst oder der Vormund oder Vertreter des Patienten eine Aufgabe sieht. Der verschreibende Arzt nimmt dann eine Vertraulichkeitsbewertung vor und kann die Sperrung der unten in der Nationalen Arzneimittelliste aufgeführten Informationen verlangen. 

  • Vormünder und Vertreter.
  • Der auf dem Rezept angegebene Grund für die Behandlung kann dem Patienten verborgen bleiben.

Bei

Bedarf kann ein verschreibender Arzt von Arzneimitteln eine Verschreibung für alle Erziehungsberechtigten und Vertreter des Patienten über sein eigenes Verschreibungssystem oder die Verschreibungsstelle blockieren.

In diesem Fall wird die Verschreibung oder der Entzug des Rezepts dem Vormund, dem Vertreter oder dem Patienten selbst nicht in der Pharmazeutischen Hochschule, auf Ausdrucken aus der Nationalen Arzneimittelliste oder im E-Commerce-System der Apotheken angezeigt.

Einige Ausnahmen von den angezeigten Informationen sind für dosisabhängige Patienten möglich. Informationen darüber, dass die Verschreibung gesperrt ist, finden Sie in der Nationalen Liste der Arzneimittel für Heilberufe und Apotheker.

das Das Blockieren eines Rezepts ist keine vollständige Lösung für alle Formen des Schutzbedarfs.

Es muss immer abgewogen werden, welche Maßnahmen den Bedürfnissen des Patienten am besten entsprechen.  

Der

digitale Dienst Förskrivskollen wird über die Website der E-Health-Agentur aufgerufen und fungiert als Backup-System für den Zugriff auf die Nationale Arzneimittelliste, z. B. wenn das reguläre Verschreibungssystem des Gesundheitssystems vorübergehend technische Störungen aufweist.